Beim haftungsbefreienden Zitat begründet stets die Äußerung des Dritten das legitime Informationsinteresse; das Interesse der Öffentlichkeit richtet sich somit gerade auf den Umstand, dass sich jemand zu einer bestimmten Angelegenheit in einer bestimmten Weise geäußert hat; das Zitierprivileg ...
Die Geltendmachung des Anspruchs auf Familienbeihilfe betrifft ebenso wie die Geltendmachung von Unterhalt den Bereich der Pflege und Erziehung und nicht jenen der Vermögensverwaltung
Ist nicht das Bestehen, sondern der Umfang der Servitut zwischen den Parteien strittig, hat sich das Feststellungsbegehren auf die strittige Frage zu beziehen, andernfalls besteht es nicht zu Recht
Durch die Obliegenheiten des VN nach dem Schadensfall soll der Versicherer insgesamt in die Lage versetzt werden, sachgemäße Entscheidungen über die Behandlung des Versicherungsfalls zu treffen, also alle sinnvollen, auch außergerichtlichen Maßnahmen, insbesondere der Information- und ...
Eine derartige Zustimmung des (Mit-)Obsorgeberechtigten kann auch stillschweigend, also durch konkludentes Verhalten, erfolgen; die Zustimmungsvoraussetzung des Art 13 Abs 1 lit a HKÜ wird dabei nur durch eine Zustimmung zu einer dauerhaften Aufenthaltsänderung durch den (Mit-)Obsorgeberechtigten ...
Ein Grundbuchsgesuch kann nur bewilligt werden, wenn der Urkundeninhalt nicht nur in formeller Beziehung unbedenklich erscheint, sondern auch in materiell-rechtlicher Hinsicht frei von Zweifel ist; ob die dem Grundbuchsgesuch angeschlossenen Urkunden im Lichte des § 94 Abs 1 Z 3 GBG zu Zweifeln ...
Nach Art 6.2.3 ABFT 1995 endet der Unterbrechungsschaden zu dem Zeitpunkt, in dem objektiv feststeht, dass der versicherte Betrieb nicht mehr weitergeführt werden kann, insbesondere bei dauernder Arbeitsunfähigkeit der den Betrieb verantwortlich leitenden Person; der durchschnittlich verständige ...
Ob eine festgestellte strafgesetzwidrige Handlung – insbesondere eine Beleidigung – auch einen Mangel an dankbarer Gesinnung bekundet, stellt eine Frage der Einzelfallgerechtigkeit dar
Beim haftungsbefreienden Zitat begründet stets die Äußerung des Dritten das legitime Informationsinteresse; das Interesse der Öffentlichkeit richtet sich somit gerade auf den Umstand, dass sich jemand zu einer bestimmten Angelegenheit in einer bestimmten Weise geäußert hat; das Zitierprivileg ...
Eine derartige Zustimmung des (Mit-)Obsorgeberechtigten kann auch stillschweigend, also durch konkludentes Verhalten, erfolgen; die Zustimmungsvoraussetzung des Art 13 Abs 1 lit a HKÜ wird dabei nur durch eine Zustimmung zu einer dauerhaften Aufenthaltsänderung durch den (Mit-)Obsorgeberechtigten ...
Die Geltendmachung des Anspruchs auf Familienbeihilfe betrifft ebenso wie die Geltendmachung von Unterhalt den Bereich der Pflege und Erziehung und nicht jenen der Vermögensverwaltung
Ein Grundbuchsgesuch kann nur bewilligt werden, wenn der Urkundeninhalt nicht nur in formeller Beziehung unbedenklich erscheint, sondern auch in materiell-rechtlicher Hinsicht frei von Zweifel ist; ob die dem Grundbuchsgesuch angeschlossenen Urkunden im Lichte des § 94 Abs 1 Z 3 GBG zu Zweifeln ...
Ist nicht das Bestehen, sondern der Umfang der Servitut zwischen den Parteien strittig, hat sich das Feststellungsbegehren auf die strittige Frage zu beziehen, andernfalls besteht es nicht zu Recht
Nach Art 6.2.3 ABFT 1995 endet der Unterbrechungsschaden zu dem Zeitpunkt, in dem objektiv feststeht, dass der versicherte Betrieb nicht mehr weitergeführt werden kann, insbesondere bei dauernder Arbeitsunfähigkeit der den Betrieb verantwortlich leitenden Person; der durchschnittlich verständige ...
Durch die Obliegenheiten des VN nach dem Schadensfall soll der Versicherer insgesamt in die Lage versetzt werden, sachgemäße Entscheidungen über die Behandlung des Versicherungsfalls zu treffen, also alle sinnvollen, auch außergerichtlichen Maßnahmen, insbesondere der Information- und ...
Ob eine festgestellte strafgesetzwidrige Handlung – insbesondere eine Beleidigung – auch einen Mangel an dankbarer Gesinnung bekundet, stellt eine Frage der Einzelfallgerechtigkeit dar

