Die abweichende rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts kann eine Behebung und Zurückverweisung nicht rechtfertigen
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Auch ohne bzw nach dem Wegfall der Forderungsanmeldung kann der Insolvenzverwalter mögliche Aktivansprüche verfolgen
Der Rechtsbegriff der Dienstanweisung umfasst auch - soweit nichts Gegenteiliges konkret geltend gemacht wird - eine kürzelhafte Umschreibung des für deren wirksames Vorliegen erforderlichen Tatsachenkomplexes
Der nach § 17 VwGVG auch im Verfahren vor den VwG anzuwendende § 13a AVG verpflichtet nicht dazu, die Partei zur Stellung bestimmter Beweisanträge anzuleiten
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Eine weitere Verbesserung ist möglich, wenn der Partei nicht vorzuwerfen ist, dass die erste Verbesserung gescheitert ist
Eine Ausnahme vom Grundsatz, dass die Kontroll- und Auskunftsrechte des Kommanditisten im Außerstreitverfahren geltend zu machen sind, besteht lediglich in dem Fall, dass nicht nur diese Rechte des Gesellschafters als solche strittig sind, sondern auch ihre tatsächlichen und rechtlichen ...
Die abweichende rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts kann eine Behebung und Zurückverweisung nicht rechtfertigen
Der nach § 17 VwGVG auch im Verfahren vor den VwG anzuwendende § 13a AVG verpflichtet nicht dazu, die Partei zur Stellung bestimmter Beweisanträge anzuleiten
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Auch ohne bzw nach dem Wegfall der Forderungsanmeldung kann der Insolvenzverwalter mögliche Aktivansprüche verfolgen
Eine weitere Verbesserung ist möglich, wenn der Partei nicht vorzuwerfen ist, dass die erste Verbesserung gescheitert ist
Der Rechtsbegriff der Dienstanweisung umfasst auch - soweit nichts Gegenteiliges konkret geltend gemacht wird - eine kürzelhafte Umschreibung des für deren wirksames Vorliegen erforderlichen Tatsachenkomplexes
Eine Ausnahme vom Grundsatz, dass die Kontroll- und Auskunftsrechte des Kommanditisten im Außerstreitverfahren geltend zu machen sind, besteht lediglich in dem Fall, dass nicht nur diese Rechte des Gesellschafters als solche strittig sind, sondern auch ihre tatsächlichen und rechtlichen ...

