Der Auskunftsanspruch gem § 18 Abs 4 ECG besteht auch gegenüber einem Web-Mail-Anbieter, der selbst keine Kenntnis der versendeten Informationen hat und für deren Inhalt nicht haftet
Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem iSd § 3 Z 2 FAGG setzt kein organisiertes Versandsystem voraus
§ 14 Abs 5 FSG-GV gilt nach der hg Rsp nicht nur für die (Wieder-)Erteilung der Lenkberechtigung, sondern auch für den Fall einer bereits bestehenden Lenkberechtigung hinsichtlich ihrer Einschränkung; ist daher ein gehäufter Suchtmittelmissbrauch in der rezenten Vergangenheit zu bejahen, so ist ...
Der Beurteilung eines Deliktes als fortgesetzt begangen kann trotz eines engen zeitlichen Zusammenhanges ein "Ereignis" innerhalb dieses Zeitraumes entgegenstehen; als solches ist etwa eine Verkehrskontrolle und der darauf neu gefasste Tatentschluss zu sehen
Der Verbraucher haftet in keinem Fall für einen Wertverlust der Ware, wenn er vom Unternehmer nicht gem § 4 Abs 1 Z 8 FAGG über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde
Die in § 5 Abs 4 BauKG genannte Pflicht, die Beseitigung festgestellter Missstände zu verlangen, kann nicht auf bloße Zufallsbefunde reduziert werden
Angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 18b Abs 1 ASVG, dem - wie nunmehr auch § 18a Abs 1 ASVG - kein Hinweis darauf zu entnehmen ist, dass die Selbstversicherung für eine Zeit ausgeschlossen wird, während der ein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf eine laufende Leistung aus einer ...
Aus der Teilnahme eines Richters an einer schon gefällten Entscheidung des VwGH kann keine Befangenheit iSd § 31 Abs 1 Z 3 VwGG abgeleitet werden; gleiches gilt für den an der Entscheidung gem § 11 Abs 1 VwGG mitwirkenden Schriftführer
Der Auskunftsanspruch gem § 18 Abs 4 ECG besteht auch gegenüber einem Web-Mail-Anbieter, der selbst keine Kenntnis der versendeten Informationen hat und für deren Inhalt nicht haftet
Der Verbraucher haftet in keinem Fall für einen Wertverlust der Ware, wenn er vom Unternehmer nicht gem § 4 Abs 1 Z 8 FAGG über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde
Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem iSd § 3 Z 2 FAGG setzt kein organisiertes Versandsystem voraus
Die in § 5 Abs 4 BauKG genannte Pflicht, die Beseitigung festgestellter Missstände zu verlangen, kann nicht auf bloße Zufallsbefunde reduziert werden
§ 14 Abs 5 FSG-GV gilt nach der hg Rsp nicht nur für die (Wieder-)Erteilung der Lenkberechtigung, sondern auch für den Fall einer bereits bestehenden Lenkberechtigung hinsichtlich ihrer Einschränkung; ist daher ein gehäufter Suchtmittelmissbrauch in der rezenten Vergangenheit zu bejahen, so ist ...
Angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 18b Abs 1 ASVG, dem - wie nunmehr auch § 18a Abs 1 ASVG - kein Hinweis darauf zu entnehmen ist, dass die Selbstversicherung für eine Zeit ausgeschlossen wird, während der ein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf eine laufende Leistung aus einer ...
Der Beurteilung eines Deliktes als fortgesetzt begangen kann trotz eines engen zeitlichen Zusammenhanges ein "Ereignis" innerhalb dieses Zeitraumes entgegenstehen; als solches ist etwa eine Verkehrskontrolle und der darauf neu gefasste Tatentschluss zu sehen
Aus der Teilnahme eines Richters an einer schon gefällten Entscheidung des VwGH kann keine Befangenheit iSd § 31 Abs 1 Z 3 VwGG abgeleitet werden; gleiches gilt für den an der Entscheidung gem § 11 Abs 1 VwGG mitwirkenden Schriftführer

