Nach den zum "Überraschungsverbot" entwickelten Grundsätzen ist selbst eine nach dem Akteninhalt offenkundige Verspätung eines Rechtsbehelfs der Partei vorzuhalten
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Wenn ein Dritter dem Arbeitgeber Mittel zur Zahlung von offenen Entgeltforderungen zur Verfügung stellt und die Vereinbarung dahin auszulegen ist, dass das Risiko der Einbringlichkeit mit der Zahlung des Arbeitgebers zur Gänze auf den Dritten übergegangen und der Arbeitnehmer nicht mehr zur ...
Die Marke des Klägers weist eine hohe Kennzeichnungskraft auf und enthält keine beschreibenden Elemente in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist; hinzu kommt, dass nach den Feststellungen des Erstgerichts beide Streitteile einen Barbetrieb geführt und daher ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Die Bestellung eines Verlassenschaftskurators ist keine materielle Voraussetzung für die Übergabe des Nachlasses an die Finanzprokuratur
Bemessungsgrundlage sind im Allgemeinen die durch die Nutzung der Marke erzielten (Brutto-)Erlöse, wovon dem Kläger ein angemessener prozentueller Anteil gebührt, der nach § 273 ZPO eingeschätzt werden kann
Die Bejahung oder Verneinung der Voraussetzungen für eine Fristüberschreitung nach § 178 Abs 2 StPO fällt in den Bereich gebundenen Ermessens
Nach den zum "Überraschungsverbot" entwickelten Grundsätzen ist selbst eine nach dem Akteninhalt offenkundige Verspätung eines Rechtsbehelfs der Partei vorzuhalten
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Die Bestellung eines Verlassenschaftskurators ist keine materielle Voraussetzung für die Übergabe des Nachlasses an die Finanzprokuratur
Wenn ein Dritter dem Arbeitgeber Mittel zur Zahlung von offenen Entgeltforderungen zur Verfügung stellt und die Vereinbarung dahin auszulegen ist, dass das Risiko der Einbringlichkeit mit der Zahlung des Arbeitgebers zur Gänze auf den Dritten übergegangen und der Arbeitnehmer nicht mehr zur ...
Bemessungsgrundlage sind im Allgemeinen die durch die Nutzung der Marke erzielten (Brutto-)Erlöse, wovon dem Kläger ein angemessener prozentueller Anteil gebührt, der nach § 273 ZPO eingeschätzt werden kann
Die Marke des Klägers weist eine hohe Kennzeichnungskraft auf und enthält keine beschreibenden Elemente in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist; hinzu kommt, dass nach den Feststellungen des Erstgerichts beide Streitteile einen Barbetrieb geführt und daher ...
Die Bejahung oder Verneinung der Voraussetzungen für eine Fristüberschreitung nach § 178 Abs 2 StPO fällt in den Bereich gebundenen Ermessens

