Bei einer – hier gem § 7 Abs 1 IO erfolgten – Verfahrensunterbrechung wird eine gehörige Verfahrensfortsetzung nur dann angenommen, wenn nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes „unverzüglich“ die Fortsetzung des Verfahrens beantragt wird; schon ein verhältnismäßig kurzer zeitlicher ...
Ein Nichtnachbar, der einen selbstständig tätigen Unternehmer mit Leistungen beauftragt hat, wird dadurch, dass dieser Unternehmer anlässlich der Auftragserfüllung Immissionen von und nach Liegenschaften Dritter verursacht, nicht selbst zum verschuldensunabhängig nach §§ 364 f ABGB ...
Da der Gesetzgeber des WEG klar zwischen allgemeinen Teilen einer Liegenschaft und Wohnungseigentumsobjekten differenziert und § 17 WEG unmissverständlich nur auf allgemeine Teile der Liegenschaft angewendet wissen will, ist eine planwidrige Lücke nicht zu erkennen
Der Verwalter nach § 20 Abs 1 Satz 1 WEG ist verpflichtet, die gemeinschaftsbezogenen Interessen aller Wohnungseigentümer zu wahren, sodass die Verwaltung auch die Rechtssphäre jedes einzelnen Miteigentümers berührt und über das Rechtsverhältnis zur Eigentümergemeinschaft hinaus auch ein ...
Schon die mehrfachen Verstöße gegen eine Vertragspflicht, die berücksichtigungswürdige Interessen der Beklagten (ungestörte Weideviehhaltung) wahren soll und die ihnen unnötigen (Such-)Aufwand verursachte, stellen hier einen sachlichen, objektiv nachvollziehbaren und von der Rechtsordnung ...
Sollte der Kläger nach seinem Auszug vor dem Jahr 2003 beabsichtigt haben, in die Wohnung zurückzukehren, hat er dies jedenfalls nicht ehestmöglich getan, zumal er es trotz der feststehenden Möglichkeit hierzu spätestens ab Ende 2009 bis zum Tod seiner Mutter und damit für rund zweieinhalb ...
Die Ansicht, dass die Verlegung des Lüftungsrohrs um 4,5 m samt Durchbruch der Außenwand des Gebäudes nicht bloß eine Bagatelle ist, entspricht der Rsp des Fachsenats und ist daher nicht zu beanstanden; im bloßen Austausch einer Gasleitung kann keine die Grenzen einer bloß bagatellhaften ...
Das Ausmaß der Nutzungsentschädigung ist keine relevante Bezugsgröße, die auf die Frage der Verjährung der Vergütungszinsen Einfluss haben könnte
Bei einer – hier gem § 7 Abs 1 IO erfolgten – Verfahrensunterbrechung wird eine gehörige Verfahrensfortsetzung nur dann angenommen, wenn nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes „unverzüglich“ die Fortsetzung des Verfahrens beantragt wird; schon ein verhältnismäßig kurzer zeitlicher ...
Schon die mehrfachen Verstöße gegen eine Vertragspflicht, die berücksichtigungswürdige Interessen der Beklagten (ungestörte Weideviehhaltung) wahren soll und die ihnen unnötigen (Such-)Aufwand verursachte, stellen hier einen sachlichen, objektiv nachvollziehbaren und von der Rechtsordnung ...
Ein Nichtnachbar, der einen selbstständig tätigen Unternehmer mit Leistungen beauftragt hat, wird dadurch, dass dieser Unternehmer anlässlich der Auftragserfüllung Immissionen von und nach Liegenschaften Dritter verursacht, nicht selbst zum verschuldensunabhängig nach §§ 364 f ABGB ...
Sollte der Kläger nach seinem Auszug vor dem Jahr 2003 beabsichtigt haben, in die Wohnung zurückzukehren, hat er dies jedenfalls nicht ehestmöglich getan, zumal er es trotz der feststehenden Möglichkeit hierzu spätestens ab Ende 2009 bis zum Tod seiner Mutter und damit für rund zweieinhalb ...
Da der Gesetzgeber des WEG klar zwischen allgemeinen Teilen einer Liegenschaft und Wohnungseigentumsobjekten differenziert und § 17 WEG unmissverständlich nur auf allgemeine Teile der Liegenschaft angewendet wissen will, ist eine planwidrige Lücke nicht zu erkennen
Die Ansicht, dass die Verlegung des Lüftungsrohrs um 4,5 m samt Durchbruch der Außenwand des Gebäudes nicht bloß eine Bagatelle ist, entspricht der Rsp des Fachsenats und ist daher nicht zu beanstanden; im bloßen Austausch einer Gasleitung kann keine die Grenzen einer bloß bagatellhaften ...
Der Verwalter nach § 20 Abs 1 Satz 1 WEG ist verpflichtet, die gemeinschaftsbezogenen Interessen aller Wohnungseigentümer zu wahren, sodass die Verwaltung auch die Rechtssphäre jedes einzelnen Miteigentümers berührt und über das Rechtsverhältnis zur Eigentümergemeinschaft hinaus auch ein ...
Das Ausmaß der Nutzungsentschädigung ist keine relevante Bezugsgröße, die auf die Frage der Verjährung der Vergütungszinsen Einfluss haben könnte

