Ein zu Unrecht vorgenommener Erlag wirkt dem Erlagsgegner gegenüber und damit im Rahmen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter auch gegenüber dem Dritten nicht schuldbefreiend
Die bloß befürchtete mangelnde Rechtsbeständigkeit der EG-Typengenehmigung bzw die bloß befürchtete, also nicht konkret drohende Aufhebung der Zulassung ist kein Rechtsmangel
Der Geschädigte ist nicht zu gerichtlichen Schritten verpflichtet, die mit einem bedeutenden Kostenrisiko verbunden sind oder geringe Aussicht auf Erfolg haben
Ein durch eine rechtswidrige Abschiebung verursachter Verdienstentgang einer Betroffenen steht im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit einem Verstoß gegen § 21 Abs 2 Z 2 und Abs 6 NAG, § 52 Abs 1 FPG und § 18 Abs 2 Z 1 BFA-VG
Bezieht sich die Ermächtigung des Bürgermeisters im zugrunde liegenden Gemeinderatsbeschluss auf ein konkretes Rechtsgeschäft und setzt die Vertragserklärung des Bürgermeisters den Wortlaut des Gemeinderatsbeschlusses um, so ist der Gemeinderatsbeschluss schon bei der Auslegung der ...
Spezielle Kenntnisse iZm der Brandbekämpfung und dem Umgang mit Löschgeräten sind nur von Gefahrgutlenkern, nicht aber sonstigen Berufskraftfahrern zu erwarten
Es ist nicht zu prüfen, wie die in Frage stehende unter Mitwirkung des Sachverständigen zustande gekommene gerichtliche Entscheidung richtig zu lauten gehabt hätte; entscheidend ist allein, welchen Einfluss ein sachlich richtiges Gutachten des Sachverständigen auf die Entscheidung gehabt hätte; ...
Die nach dem Oö LuftREnTG vorgesehene regelmäßige Überprüfung der Rauchfänge auf Brandsicherheit und die idZ erforderliche Reinigung erfolgt in Vollziehung des Oö LuftREnTG und wird (als sicherheitsrelevante Tätigkeit) vom Rauchfangkehrer als Organ iSd § 1 Abs 2 AHG vorgenommen
Ein zu Unrecht vorgenommener Erlag wirkt dem Erlagsgegner gegenüber und damit im Rahmen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter auch gegenüber dem Dritten nicht schuldbefreiend
Bezieht sich die Ermächtigung des Bürgermeisters im zugrunde liegenden Gemeinderatsbeschluss auf ein konkretes Rechtsgeschäft und setzt die Vertragserklärung des Bürgermeisters den Wortlaut des Gemeinderatsbeschlusses um, so ist der Gemeinderatsbeschluss schon bei der Auslegung der ...
Die bloß befürchtete mangelnde Rechtsbeständigkeit der EG-Typengenehmigung bzw die bloß befürchtete, also nicht konkret drohende Aufhebung der Zulassung ist kein Rechtsmangel
Spezielle Kenntnisse iZm der Brandbekämpfung und dem Umgang mit Löschgeräten sind nur von Gefahrgutlenkern, nicht aber sonstigen Berufskraftfahrern zu erwarten
Der Geschädigte ist nicht zu gerichtlichen Schritten verpflichtet, die mit einem bedeutenden Kostenrisiko verbunden sind oder geringe Aussicht auf Erfolg haben
Es ist nicht zu prüfen, wie die in Frage stehende unter Mitwirkung des Sachverständigen zustande gekommene gerichtliche Entscheidung richtig zu lauten gehabt hätte; entscheidend ist allein, welchen Einfluss ein sachlich richtiges Gutachten des Sachverständigen auf die Entscheidung gehabt hätte; ...
Ein durch eine rechtswidrige Abschiebung verursachter Verdienstentgang einer Betroffenen steht im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit einem Verstoß gegen § 21 Abs 2 Z 2 und Abs 6 NAG, § 52 Abs 1 FPG und § 18 Abs 2 Z 1 BFA-VG
Die nach dem Oö LuftREnTG vorgesehene regelmäßige Überprüfung der Rauchfänge auf Brandsicherheit und die idZ erforderliche Reinigung erfolgt in Vollziehung des Oö LuftREnTG und wird (als sicherheitsrelevante Tätigkeit) vom Rauchfangkehrer als Organ iSd § 1 Abs 2 AHG vorgenommen

