Ohne Zustimmung des Schuldners geht die Hypothek bei einer Zession nach § 1458 oder § 1422 ABGB als Festbetrags- oder Verkehrshypothek auf den Zahler nur dann über, wenn der Kreditrahmen zuvor ausdrücklich auf eine einzelne Forderung reduziert und damit das Grundverhältnis zwischen ...
Das Gießen der Pflanzen vermag auch dann, wenn dabei manchmal Wasser auf den darunter befindlichen Balkon lief, kein unleidliches Verhalten zu begründen; soweit die Kündigung auf ein „exzessives“ Lüften der Beklagten am Gang gestützt wird, ist auszuführen, dass zwar auch im Winter ein ...
Je mehr die Nutzung durch die Eigentümergemeinschaft nur für laufende Wartungsarbeiten und je geringer die räumliche und zeitliche Inanspruchnahme hiefür ist, umso mehr also die Nutzung durch den Wohnungseigentümer überwiegt, desto eher ist die Wohnungseigentumstauglichkeit zu bejahen
Die Bemessung der Höhe der Entschädigung für den Fall der Unterversicherung ausschließlich über die Ermittlungshilfe „Quadratmeteranzahl“ vorzunehmen, ist sachlich nicht gerechtfertigt und benachteiligt den Versicherungsnehmer gröblich
Dass das Berufungsgericht den Kündigungsgrund dadurch, dass sich die Beklagte aus dem „steckengebliebenen“ Lift befreite und dabei dessen Türe beschädigte, nicht als erfüllt ansah, begegnet angesichts des Umstands, dass die Beurteilung dieses Kündigungsgrunds jeweils von den Umständen des ...
Der Umstand, dass das Mietobjekt zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Hauptmietvertrags bereits übergeben war, steht einer Rügeobliegenheit nicht entgegen; diesfalls hat die Rüge unmittelbar bei Vertragsabschluss zu erfolgen
Vor Inkrafttreten des WEG 2002 in Schriftform abgeschlossene Benützungsvereinbarungen werden vom Wechsel des Wohnungseigentümers nicht berührt
Der Prüfingenieur nach der Wr BauO ist nicht Organ iSd § 1 Abs 1 AHG; er wird nicht von der Behörde für die Erfüllung „ihrer“ Aufgabe „in Pflicht genommen“, sondern unterstützt den Bauwerber, den Nachweis der konsensmäßigen Herstellung des Bauvorhabens zu erbringen
Ohne Zustimmung des Schuldners geht die Hypothek bei einer Zession nach § 1458 oder § 1422 ABGB als Festbetrags- oder Verkehrshypothek auf den Zahler nur dann über, wenn der Kreditrahmen zuvor ausdrücklich auf eine einzelne Forderung reduziert und damit das Grundverhältnis zwischen ...
Dass das Berufungsgericht den Kündigungsgrund dadurch, dass sich die Beklagte aus dem „steckengebliebenen“ Lift befreite und dabei dessen Türe beschädigte, nicht als erfüllt ansah, begegnet angesichts des Umstands, dass die Beurteilung dieses Kündigungsgrunds jeweils von den Umständen des ...
Das Gießen der Pflanzen vermag auch dann, wenn dabei manchmal Wasser auf den darunter befindlichen Balkon lief, kein unleidliches Verhalten zu begründen; soweit die Kündigung auf ein „exzessives“ Lüften der Beklagten am Gang gestützt wird, ist auszuführen, dass zwar auch im Winter ein ...
Der Umstand, dass das Mietobjekt zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Hauptmietvertrags bereits übergeben war, steht einer Rügeobliegenheit nicht entgegen; diesfalls hat die Rüge unmittelbar bei Vertragsabschluss zu erfolgen
Je mehr die Nutzung durch die Eigentümergemeinschaft nur für laufende Wartungsarbeiten und je geringer die räumliche und zeitliche Inanspruchnahme hiefür ist, umso mehr also die Nutzung durch den Wohnungseigentümer überwiegt, desto eher ist die Wohnungseigentumstauglichkeit zu bejahen
Vor Inkrafttreten des WEG 2002 in Schriftform abgeschlossene Benützungsvereinbarungen werden vom Wechsel des Wohnungseigentümers nicht berührt
Die Bemessung der Höhe der Entschädigung für den Fall der Unterversicherung ausschließlich über die Ermittlungshilfe „Quadratmeteranzahl“ vorzunehmen, ist sachlich nicht gerechtfertigt und benachteiligt den Versicherungsnehmer gröblich
Der Prüfingenieur nach der Wr BauO ist nicht Organ iSd § 1 Abs 1 AHG; er wird nicht von der Behörde für die Erfüllung „ihrer“ Aufgabe „in Pflicht genommen“, sondern unterstützt den Bauwerber, den Nachweis der konsensmäßigen Herstellung des Bauvorhabens zu erbringen

