Ein Aufwandersatz für einen Kostenersatzantrag ist im VwGG nicht vorgesehen und kam daher nicht in Betracht
§ 153a EO normiert eine gesetzliche Vertragsübernahme; der Grundeigentümer kann daher dem Übergang der Rechte und Pflichten auf den Ersteher nicht mit Erfolg entgegentreten
Die Beurteilung, dass die Vereinbarung im Anlassfall geeignet ist, die volle Beweglichkeit der überlassenen Arbeitskraft am Arbeitsmarkt zu erschweren, und zwar den Wechsel in ein Arbeitsverhältnis zu einem anderen Überlasser, hält sich im Rahmen der Rsp; müsste die Beklagte infolge ...
Der erkennende Senat hat bereits in 7 Ob 116/17k zum Ausdruck gebracht, dass multimodale Transporte idR lediglich in Teilstrecken und – iZm dem Aus- und Umladen – nicht auch noch in Zwischenbereiche zu zerlegen sind; eine davon abweichende Beurteilung wurde in dieser Entscheidung für Fälle ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Für die Bejahung eines unwiederbringlichen Schadens kann es nicht genügen, dass der Klägerin der ihr ihrer Ansicht nach zustehende Anspruch bis zum (rechtskräftigen) Abschluss des Hauptverfahrens vorenthalten wird, sondern ist es erforderlich, dass durch dieses vorübergehende Vorenthalten ein ...
Zu prüfen ist, ob die Klägerin ihren Anspruch auf die Verletzung von Pflichten aus dem Vereinsverhältnis stützt, ihre Mitgliedschaft im Verein daher denknotwendige Voraussetzung für das Bestehen des Anspruchs ist, oder sie nicht vielmehr einen vom Vereinsverhältnis unabhängigen Anspruch ...
Für den Anspruch auf Verdienstentgang im Rahmen des Ersatzes des Nichterfüllungsschadens ist nicht entscheidend, ob ein Unternehmen Gewinne macht oder nicht; vielmehr ist auch zu berücksichtigen, wenn dem Unternehmen Einnahmen entgangen sind, die zur Deckung der Fixkosten hätten herangezogen ...
Ein Aufwandersatz für einen Kostenersatzantrag ist im VwGG nicht vorgesehen und kam daher nicht in Betracht
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 153a EO normiert eine gesetzliche Vertragsübernahme; der Grundeigentümer kann daher dem Übergang der Rechte und Pflichten auf den Ersteher nicht mit Erfolg entgegentreten
Für die Bejahung eines unwiederbringlichen Schadens kann es nicht genügen, dass der Klägerin der ihr ihrer Ansicht nach zustehende Anspruch bis zum (rechtskräftigen) Abschluss des Hauptverfahrens vorenthalten wird, sondern ist es erforderlich, dass durch dieses vorübergehende Vorenthalten ein ...
Die Beurteilung, dass die Vereinbarung im Anlassfall geeignet ist, die volle Beweglichkeit der überlassenen Arbeitskraft am Arbeitsmarkt zu erschweren, und zwar den Wechsel in ein Arbeitsverhältnis zu einem anderen Überlasser, hält sich im Rahmen der Rsp; müsste die Beklagte infolge ...
Zu prüfen ist, ob die Klägerin ihren Anspruch auf die Verletzung von Pflichten aus dem Vereinsverhältnis stützt, ihre Mitgliedschaft im Verein daher denknotwendige Voraussetzung für das Bestehen des Anspruchs ist, oder sie nicht vielmehr einen vom Vereinsverhältnis unabhängigen Anspruch ...
Der erkennende Senat hat bereits in 7 Ob 116/17k zum Ausdruck gebracht, dass multimodale Transporte idR lediglich in Teilstrecken und – iZm dem Aus- und Umladen – nicht auch noch in Zwischenbereiche zu zerlegen sind; eine davon abweichende Beurteilung wurde in dieser Entscheidung für Fälle ...
Für den Anspruch auf Verdienstentgang im Rahmen des Ersatzes des Nichterfüllungsschadens ist nicht entscheidend, ob ein Unternehmen Gewinne macht oder nicht; vielmehr ist auch zu berücksichtigen, wenn dem Unternehmen Einnahmen entgangen sind, die zur Deckung der Fixkosten hätten herangezogen ...

