Der Vorwurf, das Vorgehen der Beklagten sei im Hinblick auf die getroffene Pauschalhonorarvereinbarung „unredlich“, übersieht, dass § 935 Halbsatz 3 ABGB das Anfechtungsrecht nur für den Fall ausschließt, dass dem Vertragspartner der wahre Wert bekannt war
Die Ansicht, die bestehende Spaltbreite von 26 cm bedeute keine Verletzung der der beklagten Partei obliegenden Verkehrssicherungspflicht, hält sich ebenso im Rahmen der Rsp wie jene, die beklagte Partei habe auch die gem § 9 Abs 2 EKHG gebotene Sorgfalt eingehalten
Zur Wohnsitzbegründung ist erforderlich, dass die Wohnung tatsächlich zum Wohnen bezogen worden ist; der Begriff des Wohnsitzes schließt somit ein zweifaches in sich, nämlich ein tatsächliches Moment - die Niederlassung vor Ort - und ein psychisches, und zwar die Absicht, in dem Ort der ...
Ein Auftrag an den Antragsteller, den Wiedereinsetzungsantrag, der entgegen der Bestimmung des § 24 Abs 2 VwGG nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt abgefasst und eingebracht wurde, zu verbessern, erübrigt sich, wenn der Antrag zweifelsfrei erkennen lässt, dass keinerlei Anhaltspunkte ...
Das verpönte Verhalten besteht nach § 31 Abs 1 WRG in einer Gewässerverunreinigung als solcher; dem Werkunternehmer ist daher dann ein (objektiver) Verstoß gegen § 31 Abs 1 WRG anzulasten, wenn er die Quellverunreinigung tatsächlich verursacht hat, wobei dafür sowohl aktive Maßnahmen als ...
Entscheidend für die Abmeldung gem § 15 Abs 1 MeldeG ist das faktische Verlassen der bisherigen Unterkunft und die Unmöglichkeit der Rückkehr; auf die Gründe, die dazu geführt haben, kommt es in melderechtlicher Hinsicht nicht an
Eine vom Arbeitslosen gem § 25 Abs 1 AlVG rückgezahlte Leistung stellt keine „gewährte Leistung“ iSd § 23 Abs 6 AlVG dar
Auch die Notwendigkeit der Einholung eines (weiteren) Gutachtens oder die allenfalls erforderliche Durchführung von Vernehmungen rechtfertigt im Allgemeinen nicht die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und die Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG
Der Vorwurf, das Vorgehen der Beklagten sei im Hinblick auf die getroffene Pauschalhonorarvereinbarung „unredlich“, übersieht, dass § 935 Halbsatz 3 ABGB das Anfechtungsrecht nur für den Fall ausschließt, dass dem Vertragspartner der wahre Wert bekannt war
Das verpönte Verhalten besteht nach § 31 Abs 1 WRG in einer Gewässerverunreinigung als solcher; dem Werkunternehmer ist daher dann ein (objektiver) Verstoß gegen § 31 Abs 1 WRG anzulasten, wenn er die Quellverunreinigung tatsächlich verursacht hat, wobei dafür sowohl aktive Maßnahmen als ...
Die Ansicht, die bestehende Spaltbreite von 26 cm bedeute keine Verletzung der der beklagten Partei obliegenden Verkehrssicherungspflicht, hält sich ebenso im Rahmen der Rsp wie jene, die beklagte Partei habe auch die gem § 9 Abs 2 EKHG gebotene Sorgfalt eingehalten
Entscheidend für die Abmeldung gem § 15 Abs 1 MeldeG ist das faktische Verlassen der bisherigen Unterkunft und die Unmöglichkeit der Rückkehr; auf die Gründe, die dazu geführt haben, kommt es in melderechtlicher Hinsicht nicht an
Zur Wohnsitzbegründung ist erforderlich, dass die Wohnung tatsächlich zum Wohnen bezogen worden ist; der Begriff des Wohnsitzes schließt somit ein zweifaches in sich, nämlich ein tatsächliches Moment - die Niederlassung vor Ort - und ein psychisches, und zwar die Absicht, in dem Ort der ...
Eine vom Arbeitslosen gem § 25 Abs 1 AlVG rückgezahlte Leistung stellt keine „gewährte Leistung“ iSd § 23 Abs 6 AlVG dar
Ein Auftrag an den Antragsteller, den Wiedereinsetzungsantrag, der entgegen der Bestimmung des § 24 Abs 2 VwGG nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt abgefasst und eingebracht wurde, zu verbessern, erübrigt sich, wenn der Antrag zweifelsfrei erkennen lässt, dass keinerlei Anhaltspunkte ...
Auch die Notwendigkeit der Einholung eines (weiteren) Gutachtens oder die allenfalls erforderliche Durchführung von Vernehmungen rechtfertigt im Allgemeinen nicht die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und die Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG

