Die Frage, ob eine erhebliche Gefahr iSd § 30 Abs 1 WGG gegeben ist oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG
Nach der stRsp des VwGH stellt das Verfahren zur Erlassung des Einziehungsbescheides eine „Verwaltungsstrafsache“ dar, sodass im Hinblick auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung § 44 VwGVG anzuwenden war
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Der überwiegende Zweck des Bestandvertrags lag im Erhalt des bestehenden exklusiven Hotelbetriebs in seiner konkreten Gestalt durch einen Dritten, nicht hingegen in der Überlassung der Liegenschaft an (irgend-)einen Dritten zur beliebigen Nutzung; der genannte Zweck sollte durch zahlreiche ...
Eine nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a, § 3 AuslBG unberechtigte Beschäftigung von zwei Ausländern führt - anders als eine solche von vier Ausländern - nicht zur Anwendung eines höheren Strafsatzes als eine solche von bloß einem
Der Beschluss, mit dem das VwG einen Antrag auf Normprüfung an den VfGH stellte, hat zur Folge, dass damit die Entscheidungspflicht des VwG beendet wurde
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Sicherungsgegenstand ist der Anspruch der Ehegatten auf wechselseitige Wahrung persönlichkeitsbezogener Interessen bei Trennung ihrer einst verbundenen Lebensbereiche; der Senat hatte keine Bedenken gegen die Verneinung eines Regelungsbedürfnisses in einem Fall, in dem der längst aus dem Haus mit ...
Die Frage, ob eine erhebliche Gefahr iSd § 30 Abs 1 WGG gegeben ist oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG
Eine nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a, § 3 AuslBG unberechtigte Beschäftigung von zwei Ausländern führt - anders als eine solche von vier Ausländern - nicht zur Anwendung eines höheren Strafsatzes als eine solche von bloß einem
Nach der stRsp des VwGH stellt das Verfahren zur Erlassung des Einziehungsbescheides eine „Verwaltungsstrafsache“ dar, sodass im Hinblick auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung § 44 VwGVG anzuwenden war
Der Beschluss, mit dem das VwG einen Antrag auf Normprüfung an den VfGH stellte, hat zur Folge, dass damit die Entscheidungspflicht des VwG beendet wurde
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
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Der überwiegende Zweck des Bestandvertrags lag im Erhalt des bestehenden exklusiven Hotelbetriebs in seiner konkreten Gestalt durch einen Dritten, nicht hingegen in der Überlassung der Liegenschaft an (irgend-)einen Dritten zur beliebigen Nutzung; der genannte Zweck sollte durch zahlreiche ...
Sicherungsgegenstand ist der Anspruch der Ehegatten auf wechselseitige Wahrung persönlichkeitsbezogener Interessen bei Trennung ihrer einst verbundenen Lebensbereiche; der Senat hatte keine Bedenken gegen die Verneinung eines Regelungsbedürfnisses in einem Fall, in dem der längst aus dem Haus mit ...

