Mag auch durch das Drainagerohr insgesamt weniger Wasser auf die Liegenschaft der Kläger geleitet werden als zuvor nach dem natürlichen Wasserlauf, so wurde dieser doch unzweifelhaft deutlich verändert und auf das Drainagerohr konzentriert; bereits das Berufungsgericht hat daher zutreffend ...
Es trifft zwar zu, dass bei der sich aus den Unsicherheiten der Bewertung im vorliegenden Fall nach den Feststellungen ergebenden Bandbreite der Überschreitung des Hauptmietzinses von 84,99 % bis 96,75 % – wie sie das Berufungsgericht im für den Beklagten günstigsten Fall unbeanstandet annahm ...
In einem von je zur Hälfte eigentumsberechtigten Ehegatten vereinbarten wechselseitigen Belastungs- und Veräußerungsverbot kann eine Verpflichtung zur Fortsetzung der Gemeinschaft gesehen werden; die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen einer Fortsetzungsvereinbarung liegt beim ...
Bei den sog typischen Gefahren eines Eingriffs – diese ergeben sich nicht allein aus der Komplikationshäufigkeit, sondern daraus, dass das Risiko speziell dem geplanten Eingriff anhaftet und auch bei Anwendung allergrößter Sorgfalt und fehlerfreier Durchführung nicht sicher zu vermeiden ist ...
Ist davon auszugehen, dass der erkennbare Zweck der Anmietung einer weiteren Wohnung in der Erweiterung des bisherigen Wohnbereichs bestand, ist unabhängig von dem Umstand, dass zwei Mietverträge vorliegen, faktisch eine Wohneinheit anzunehmen; dass dabei der Schwerpunkt der Wirtschaftsführung in ...
Der Antragsteller behauptet in der Sache nicht etwa den Verstoß gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertfestsetzung, sondern Fehlbewertungen des Sachverständigen; für die gerichtliche Überprüfung solcher Bedenken eines Wohnungseigentumsbewerbers gegen die Richtigkeit des (einzigen) vorliegenden ...
Schikane sowie Rechtsmissbrauch sind zwar nur über entsprechenden Einwand aufzugreifen, können aber auch schlüssig durch ein entsprechendes Tatsachenvorbringen geltend gemacht werden
Eine Aufsplitterung eines nach § 38 AWG 2002 konzentriert zu führenden Genehmigungsverfahrens in Einzelgenehmigungen nach den jeweiligen materiell-rechtlichen Vorschriften ist unzulässig
Mag auch durch das Drainagerohr insgesamt weniger Wasser auf die Liegenschaft der Kläger geleitet werden als zuvor nach dem natürlichen Wasserlauf, so wurde dieser doch unzweifelhaft deutlich verändert und auf das Drainagerohr konzentriert; bereits das Berufungsgericht hat daher zutreffend ...
Ist davon auszugehen, dass der erkennbare Zweck der Anmietung einer weiteren Wohnung in der Erweiterung des bisherigen Wohnbereichs bestand, ist unabhängig von dem Umstand, dass zwei Mietverträge vorliegen, faktisch eine Wohneinheit anzunehmen; dass dabei der Schwerpunkt der Wirtschaftsführung in ...
Es trifft zwar zu, dass bei der sich aus den Unsicherheiten der Bewertung im vorliegenden Fall nach den Feststellungen ergebenden Bandbreite der Überschreitung des Hauptmietzinses von 84,99 % bis 96,75 % – wie sie das Berufungsgericht im für den Beklagten günstigsten Fall unbeanstandet annahm ...
Der Antragsteller behauptet in der Sache nicht etwa den Verstoß gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertfestsetzung, sondern Fehlbewertungen des Sachverständigen; für die gerichtliche Überprüfung solcher Bedenken eines Wohnungseigentumsbewerbers gegen die Richtigkeit des (einzigen) vorliegenden ...
In einem von je zur Hälfte eigentumsberechtigten Ehegatten vereinbarten wechselseitigen Belastungs- und Veräußerungsverbot kann eine Verpflichtung zur Fortsetzung der Gemeinschaft gesehen werden; die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen einer Fortsetzungsvereinbarung liegt beim ...
Schikane sowie Rechtsmissbrauch sind zwar nur über entsprechenden Einwand aufzugreifen, können aber auch schlüssig durch ein entsprechendes Tatsachenvorbringen geltend gemacht werden
Bei den sog typischen Gefahren eines Eingriffs – diese ergeben sich nicht allein aus der Komplikationshäufigkeit, sondern daraus, dass das Risiko speziell dem geplanten Eingriff anhaftet und auch bei Anwendung allergrößter Sorgfalt und fehlerfreier Durchführung nicht sicher zu vermeiden ist ...
Eine Aufsplitterung eines nach § 38 AWG 2002 konzentriert zu führenden Genehmigungsverfahrens in Einzelgenehmigungen nach den jeweiligen materiell-rechtlichen Vorschriften ist unzulässig

