Nach stRsp des VwGH ist die Verjährungsfrist des § 43 Abs 1 VwGVG als lex specialis zur Entscheidungsfrist des § 34 Abs 1 VwGVG anzusehen; wird die Beschwerde im Verfahren in Verwaltungsstrafsachen vom Beschuldigten erhoben, hat das VwG daher innerhalb von 15 Monaten zu entscheiden, wobei diese ...
Zur Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages iSd § 46 Abs 3 VwGG hat die Partei im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht nicht nur initiativ alle Umstände darzutun, aus denen eine Beweisführung über die Einhaltung der Antragsfrist ermöglicht wird, sondern auch den Nachweis, dass der Antrag ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Der Ort der Verwirklichung des Schadenerfolgs in einem Fall, in dem Fahrzeuge von ihrem Hersteller in einem Mitgliedstaat rechtswidrig mit einer Software ausgerüstet wurden, die die Daten über den Abgasausstoß manipuliert, und danach bei einem Dritten in einem anderen Mitgliedstaat erworben ...
Die Anordnung der Ergänzung oder Einholung eines Sachverständigengutachtens ist vom VwG vorzunehmen, weil dies im Interesse der Raschheit liegt
Der Vergütungsregelung nach § 16 Abs 4 RAO liegt eine jahresweise Betrachtung zu Grunde; zur Bemessung des Anspruchs nach § 16 Abs 4 RAO ist zudem nur auf das einzelne Verfahren abzustellen, es sind aber nicht etwa alle während eines Jahres erbrachten Verfahrenshilfeleistungen in einzelnen ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Befangenheit von Schiedsrichtern kann uU auch dann zur Aufhebung des Schiedsspruchs führen, wenn die Befangenheit nicht nach § 589 ZPO im Schiedsverfahren geltend gemacht wurde; das betrifft aber nur die nachträglich zur Kenntnis gelangte Befangenheit, weil es in einem solchen Fall für die ...
Nach stRsp des VwGH ist die Verjährungsfrist des § 43 Abs 1 VwGVG als lex specialis zur Entscheidungsfrist des § 34 Abs 1 VwGVG anzusehen; wird die Beschwerde im Verfahren in Verwaltungsstrafsachen vom Beschuldigten erhoben, hat das VwG daher innerhalb von 15 Monaten zu entscheiden, wobei diese ...
Die Anordnung der Ergänzung oder Einholung eines Sachverständigengutachtens ist vom VwG vorzunehmen, weil dies im Interesse der Raschheit liegt
Zur Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages iSd § 46 Abs 3 VwGG hat die Partei im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht nicht nur initiativ alle Umstände darzutun, aus denen eine Beweisführung über die Einhaltung der Antragsfrist ermöglicht wird, sondern auch den Nachweis, dass der Antrag ...
Der Vergütungsregelung nach § 16 Abs 4 RAO liegt eine jahresweise Betrachtung zu Grunde; zur Bemessung des Anspruchs nach § 16 Abs 4 RAO ist zudem nur auf das einzelne Verfahren abzustellen, es sind aber nicht etwa alle während eines Jahres erbrachten Verfahrenshilfeleistungen in einzelnen ...
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Die Befangenheit von Schiedsrichtern kann uU auch dann zur Aufhebung des Schiedsspruchs führen, wenn die Befangenheit nicht nach § 589 ZPO im Schiedsverfahren geltend gemacht wurde; das betrifft aber nur die nachträglich zur Kenntnis gelangte Befangenheit, weil es in einem solchen Fall für die ...

