Nach der Rsp des VwGH gilt der Grundsatz der mündlichen Verhandlung in Verwaltungsstrafsachen auch nach Aufhebung von Erkenntnissen des VwG im zweiten Rechtsgang, selbst wenn im ersten Rechtsgang eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, sodass das VwG auch im zweiten Rechtsgang nur von der ...
Ein bloß allgemeiner Verdacht genügt nicht, um im Verfahren vorgelegten Urkunden generell den Beweiswert abzusprechen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Bei der Entscheidung über die Schiedsrichterbestellung nach § 587 ZPO sind die Gültigkeit der Schiedsklausel und die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nur eingeschränkt und summarisch zu prüfen
Aus der Teilnahme eines Richters an einer schon gefällten Entscheidung des VwGH kann keine Befangenheit iSd § 31 Abs 1 Z 3 VwGG abgeleitet werden; gleiches gilt für den an der Entscheidung gem § 11 Abs 1 VwGG mitwirkenden Schriftführer
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
In der Durchführung einer Verhandlung im Wege einer Videokonferenz liegt jedenfalls kein uU die Befangenheit begründender schwerwiegender Verfahrensverstoß oder eine Verletzung der Grundsätze eines fairen Verfahrens
Die rechtliche Qualifikation des Vertrags zwischen Dienstleistungserbringer und Dienstleistungsempfänger ist nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln vorzunehmen; für die hier vorzunehmende Beurteilung des Vertragsverhältnisses zwischen den Streitteilen erweist sich die Bestimmung des § 4 ...
Nach der Rsp des VwGH gilt der Grundsatz der mündlichen Verhandlung in Verwaltungsstrafsachen auch nach Aufhebung von Erkenntnissen des VwG im zweiten Rechtsgang, selbst wenn im ersten Rechtsgang eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, sodass das VwG auch im zweiten Rechtsgang nur von der ...
Aus der Teilnahme eines Richters an einer schon gefällten Entscheidung des VwGH kann keine Befangenheit iSd § 31 Abs 1 Z 3 VwGG abgeleitet werden; gleiches gilt für den an der Entscheidung gem § 11 Abs 1 VwGG mitwirkenden Schriftführer
Ein bloß allgemeiner Verdacht genügt nicht, um im Verfahren vorgelegten Urkunden generell den Beweiswert abzusprechen
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In der Durchführung einer Verhandlung im Wege einer Videokonferenz liegt jedenfalls kein uU die Befangenheit begründender schwerwiegender Verfahrensverstoß oder eine Verletzung der Grundsätze eines fairen Verfahrens
Bei der Entscheidung über die Schiedsrichterbestellung nach § 587 ZPO sind die Gültigkeit der Schiedsklausel und die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nur eingeschränkt und summarisch zu prüfen
Die rechtliche Qualifikation des Vertrags zwischen Dienstleistungserbringer und Dienstleistungsempfänger ist nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln vorzunehmen; für die hier vorzunehmende Beurteilung des Vertragsverhältnisses zwischen den Streitteilen erweist sich die Bestimmung des § 4 ...

