Mit dem in der Revision angeführten Recht auf ein faires und mängelfreies Verfahren wird kein subjektiv-öffentliches Recht iSd § 28 Abs 1 Z 4 VwGG angeführt, weil es kein solches abstraktes Recht als subjektiv-öffentliches Recht gibt
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Die Erhebungspflichten gelten zwar auch für den OGH, obwohl dieser an sich keine Tatsacheninstanz ist; hat allerdings das Zweitinstanzgericht derartige Erhebungen geführt und Feststellungen getroffen, ist der OGH daran gebunden
Zwar ist die außerordentliche Revision als Berichtigungsantrag zu werten, was grundsätzlich zu einer Kostenersatzpflicht der Gegenseite führen könnte; allerdings bestand hier kein Zweifel am Entscheidungswillen des Erstgerichts, und die verfehlte Formulierung hatte auch keine nachteiligen ...
Unterbleibt die Hinterlegungsanzeige, so tritt eine wirksame Zustellung durch Hinterlegung gem § 17 Abs 3 ZustG nicht ein; zwar macht ein ordnungsgemäßer Zustellnachweis als öffentliche Urkunde Beweis über die Zustellung; allerdings ist der Gegenbeweis möglich; unterbliebene Erkundigungen des ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Ein Interesse an der (bloßen) Feststellung von Gewährleistungsansprüchen wird insbesondere dann bejaht, wenn der Berechtigte einen bestimmten Gewährleistungsanspruch noch nicht mit Leistungsklage verfolgen kann, weil er entweder die Beschaffenheit (Ursache) von Mängeln noch nicht genau kennt ...
Gesellschafter einer rechtsfähigen Gesellschaft (hier: GmbH) betreiben das Unternehmen der Gesellschaft nicht, da die unternehmensbezogenen Geschäfte nicht in ihrem Namen abgeschlossen werden
Mit dem in der Revision angeführten Recht auf ein faires und mängelfreies Verfahren wird kein subjektiv-öffentliches Recht iSd § 28 Abs 1 Z 4 VwGG angeführt, weil es kein solches abstraktes Recht als subjektiv-öffentliches Recht gibt
Unterbleibt die Hinterlegungsanzeige, so tritt eine wirksame Zustellung durch Hinterlegung gem § 17 Abs 3 ZustG nicht ein; zwar macht ein ordnungsgemäßer Zustellnachweis als öffentliche Urkunde Beweis über die Zustellung; allerdings ist der Gegenbeweis möglich; unterbliebene Erkundigungen des ...
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Die Erhebungspflichten gelten zwar auch für den OGH, obwohl dieser an sich keine Tatsacheninstanz ist; hat allerdings das Zweitinstanzgericht derartige Erhebungen geführt und Feststellungen getroffen, ist der OGH daran gebunden
Ein Interesse an der (bloßen) Feststellung von Gewährleistungsansprüchen wird insbesondere dann bejaht, wenn der Berechtigte einen bestimmten Gewährleistungsanspruch noch nicht mit Leistungsklage verfolgen kann, weil er entweder die Beschaffenheit (Ursache) von Mängeln noch nicht genau kennt ...
Zwar ist die außerordentliche Revision als Berichtigungsantrag zu werten, was grundsätzlich zu einer Kostenersatzpflicht der Gegenseite führen könnte; allerdings bestand hier kein Zweifel am Entscheidungswillen des Erstgerichts, und die verfehlte Formulierung hatte auch keine nachteiligen ...
Gesellschafter einer rechtsfähigen Gesellschaft (hier: GmbH) betreiben das Unternehmen der Gesellschaft nicht, da die unternehmensbezogenen Geschäfte nicht in ihrem Namen abgeschlossen werden

