Im Fall des Vorliegens mehrerer Gutachten, die voneinander abweichende Schlussfolgerungen enthalten, ist das VwG gehalten, sich mit den unterschiedlichen Ergebnissen der Gutachten beweiswürdigend auseinanderzusetzen; dabei ist die Schlüssigkeit eines Gutachtens zu prüfen und einer sorgfältigen ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Die verpflichtete Partei kann anspruchsvernichtende Einwendungen gegen den Zwangsstrafenbeschluss des Firmenbuchgerichts, die bei Vorliegen eines gerichtlichen Exekutionstitels einen Oppositionsgrund iSd § 35 EO verwirklichen, mit Sachantrag im Außerstreitverfahren beim Firmenbuchgericht geltend ...
Dass die Generalversammlung nicht in, sondern vor den Kanzleiräumlichkeiten der Rechtsanwälte OG stattfand, stellt möglicherweise einen Einberufungs- bzw Ankündigungsmangel dar; dies würde aber lediglich dazu führen, dass der dennoch gefasste Beschluss zwar anfechtbar, jedoch zunächst im ...
Ein VwG ist schon deshalb nicht vorlagepflichtig, weil es nicht als letztinstanzliches Gericht iSd Art 267 Abs 3 AEUV anzusehen ist, wenn seine Entscheidungen noch mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Ist aus der angefochtenen Entscheidung nicht zweifelsfrei der Entscheidungswille zu erkennen, dann kommt eine Entscheidungsberichtigung nicht in Betracht; sobald der Urteilsspruch durch die Entscheidungsgründe gedeckt erscheint, ist eine Berichtigung des Urteilsspruchs überhaupt ausgeschlossen; es ...
In dem Umfang, in dem die Angelegenheiten eines verbundenen Unternehmens Angelegenheiten der GmbH selbst sind, trifft die GmbH die Pflicht, sich die zur Erfüllung des Informationsanspruchs des Gesellschafters erforderlichen Auskünfte oder Unterlagen aus ihrem eigenen Recht als Gesellschafterin des ...
Im Fall des Vorliegens mehrerer Gutachten, die voneinander abweichende Schlussfolgerungen enthalten, ist das VwG gehalten, sich mit den unterschiedlichen Ergebnissen der Gutachten beweiswürdigend auseinanderzusetzen; dabei ist die Schlüssigkeit eines Gutachtens zu prüfen und einer sorgfältigen ...
Ein VwG ist schon deshalb nicht vorlagepflichtig, weil es nicht als letztinstanzliches Gericht iSd Art 267 Abs 3 AEUV anzusehen ist, wenn seine Entscheidungen noch mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können
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Die verpflichtete Partei kann anspruchsvernichtende Einwendungen gegen den Zwangsstrafenbeschluss des Firmenbuchgerichts, die bei Vorliegen eines gerichtlichen Exekutionstitels einen Oppositionsgrund iSd § 35 EO verwirklichen, mit Sachantrag im Außerstreitverfahren beim Firmenbuchgericht geltend ...
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