Ist das Zeichen als solches nicht unterscheidungskräftig, muss seine Benutzung dazu geführt haben, dass die beteiligten Verkehrskreise oder zumindest ein erheblicher Teil dieser Kreise die Ware oder Dienstleistung durch das Zeichen als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennen
Es kommt darauf an, dass die ohnehin bestehende, zumeist vertragliche Herausgabepflicht zusätzlich durch eine Weisung oder eine besondere Pflichtübernahme verstärkt worden ist
Wird einem Kranken nach Unzulässigerklärung der Unterbringung nach § 20 UbG nicht sogleich ermöglicht, außerhalb des geschlossenen Bereichs einer vom Geltungsbereich des UbG erfassten Einrichtung das – auch im offenen Bereich durchführbare – Entlassungsmanagement abzuwarten, liegt darin ...
Die Anordnung des § 14d Abs 4 WGG idF WRN 1999 ist nur im Fall einer Erst- oder Neuvorschreibung (Anhebung) der Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge nach Inkrafttreten der WRN 1999 anzuwenden; schon vor dem Inkrafttreten der WRN 1999 zulässig vorgeschriebene EVB der zweiten oder dritten Stufe ...
Die Entscheidung über die durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft (Verkehrsgeltung, Verkehrsdurchsetzung) ist aufgrund des mit einer Umfrage ermittelten Kennzeichnungsgrades des strittigen Zeichens zu treffen
Voraussetzung für die Anwendung von § 209a StPO ist, dass der Täter freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantritt, um sein Wissen zu offenbaren
Die Änderung des § 6 Abs 2 UStG durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012 dahin, dass der Vermieter nicht mehr auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 16 UStG verzichten kann, wenn der Mieter das Mietobjekt nicht nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die einen Vorsteuerabzug nicht ...
Da der bestellte Verwalter von Wohnungseigentum im Rahmen der ordentlichen Verwaltung autonom zuständig ist, kann die von der Beklagten beauftragte Maßnahme letztlich nicht anders gesehen werden, als wäre sie vom Verwalter zur Vorbereitung (gleichzeitig oder später) beauftragter ...
Ist das Zeichen als solches nicht unterscheidungskräftig, muss seine Benutzung dazu geführt haben, dass die beteiligten Verkehrskreise oder zumindest ein erheblicher Teil dieser Kreise die Ware oder Dienstleistung durch das Zeichen als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennen
Die Entscheidung über die durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft (Verkehrsgeltung, Verkehrsdurchsetzung) ist aufgrund des mit einer Umfrage ermittelten Kennzeichnungsgrades des strittigen Zeichens zu treffen
Es kommt darauf an, dass die ohnehin bestehende, zumeist vertragliche Herausgabepflicht zusätzlich durch eine Weisung oder eine besondere Pflichtübernahme verstärkt worden ist
Voraussetzung für die Anwendung von § 209a StPO ist, dass der Täter freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantritt, um sein Wissen zu offenbaren
Wird einem Kranken nach Unzulässigerklärung der Unterbringung nach § 20 UbG nicht sogleich ermöglicht, außerhalb des geschlossenen Bereichs einer vom Geltungsbereich des UbG erfassten Einrichtung das – auch im offenen Bereich durchführbare – Entlassungsmanagement abzuwarten, liegt darin ...
Die Änderung des § 6 Abs 2 UStG durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012 dahin, dass der Vermieter nicht mehr auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 16 UStG verzichten kann, wenn der Mieter das Mietobjekt nicht nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die einen Vorsteuerabzug nicht ...
Die Anordnung des § 14d Abs 4 WGG idF WRN 1999 ist nur im Fall einer Erst- oder Neuvorschreibung (Anhebung) der Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge nach Inkrafttreten der WRN 1999 anzuwenden; schon vor dem Inkrafttreten der WRN 1999 zulässig vorgeschriebene EVB der zweiten oder dritten Stufe ...
Da der bestellte Verwalter von Wohnungseigentum im Rahmen der ordentlichen Verwaltung autonom zuständig ist, kann die von der Beklagten beauftragte Maßnahme letztlich nicht anders gesehen werden, als wäre sie vom Verwalter zur Vorbereitung (gleichzeitig oder später) beauftragter ...

