Selbst deutlich sichtbare Leitungen im Kellergeschoss und einige wenige durchbohrte Kellerwände zwecks Leitungsverlegung bewirken weder eine unzumutbare Beeinträchtigung noch einen „erheblichen Eingriff in die Bausubstanz“
Generell unterliegen sowohl vertraglich bedungene als auch gesetzliche Zinsen der dreijährigen Verjährung gem § 1480 ABGB
Die rechtskräftige Beendigung eines Verwaltungsverfahrens ist keine Voraussetzung für eine Amtshaftungsklage, sofern aufgrund einer behördlichen Entscheidung bereits ein Schaden eintrat, der durch ein Rechtsmittel nicht mehr abgewendet werden konnte; Amtshaftungsansprüche können dann schon vor ...
Die Revision führt keine Gründe an, weshalb die Jud zum gesetzlichen Inhalt der zu veröffentlichenden Mitteilung nach § 37 Abs 1 MedienG über das eingeleitete Strafverfahren, nach der es der Namensnennung desjenigen, der die Mitteilung begehrt, bedarf , auch für eine Widerrufsverpflichtung ...
Der Richter hat den Fälligkeitszeitpunkt nicht allein an den finanziellen Möglichkeiten des Schuldners auszurichten, sondern eine Billigkeitsentscheidung zu treffen, bei der er die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigt; so muss er ins Kalkül ziehen, ob und inwieweit es dem Schuldner ...
Die lange Verjährungsfrist des § 1498 ABGB ist auf juristische Personen anwendbar, wenn sie als Verband iSd § 1 Abs 2 VbVG für eine qualifizierte Straftat gem § 3 VbVG strafrechtlich verantwortlich ist
Der Schutzbereich der Reihungskriterien-VO erstreckt sich nicht auf rein subjektive Interessen, die als solche bei der Reihung der Bewerber gerade keine Rolle spielen dürfen, etwa die Möglichkeit, eine Ordination vom Vorgänger kostenlos übernehmen oder einem Familienmitglied nachfolgen zu ...
Bei der Qualifikation, ob ein anderes (neues) Bauvorhaben vorliegt, kommt es ausschließlich auf die Unterschiede bzw Identität zwischen dem ursprünglich bewilligten und dem beantragten (hier: errichteten) Projekt an
Selbst deutlich sichtbare Leitungen im Kellergeschoss und einige wenige durchbohrte Kellerwände zwecks Leitungsverlegung bewirken weder eine unzumutbare Beeinträchtigung noch einen „erheblichen Eingriff in die Bausubstanz“
Der Richter hat den Fälligkeitszeitpunkt nicht allein an den finanziellen Möglichkeiten des Schuldners auszurichten, sondern eine Billigkeitsentscheidung zu treffen, bei der er die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigt; so muss er ins Kalkül ziehen, ob und inwieweit es dem Schuldner ...
Generell unterliegen sowohl vertraglich bedungene als auch gesetzliche Zinsen der dreijährigen Verjährung gem § 1480 ABGB
Die lange Verjährungsfrist des § 1498 ABGB ist auf juristische Personen anwendbar, wenn sie als Verband iSd § 1 Abs 2 VbVG für eine qualifizierte Straftat gem § 3 VbVG strafrechtlich verantwortlich ist
Die rechtskräftige Beendigung eines Verwaltungsverfahrens ist keine Voraussetzung für eine Amtshaftungsklage, sofern aufgrund einer behördlichen Entscheidung bereits ein Schaden eintrat, der durch ein Rechtsmittel nicht mehr abgewendet werden konnte; Amtshaftungsansprüche können dann schon vor ...
Der Schutzbereich der Reihungskriterien-VO erstreckt sich nicht auf rein subjektive Interessen, die als solche bei der Reihung der Bewerber gerade keine Rolle spielen dürfen, etwa die Möglichkeit, eine Ordination vom Vorgänger kostenlos übernehmen oder einem Familienmitglied nachfolgen zu ...
Die Revision führt keine Gründe an, weshalb die Jud zum gesetzlichen Inhalt der zu veröffentlichenden Mitteilung nach § 37 Abs 1 MedienG über das eingeleitete Strafverfahren, nach der es der Namensnennung desjenigen, der die Mitteilung begehrt, bedarf , auch für eine Widerrufsverpflichtung ...
Bei der Qualifikation, ob ein anderes (neues) Bauvorhaben vorliegt, kommt es ausschließlich auf die Unterschiede bzw Identität zwischen dem ursprünglich bewilligten und dem beantragten (hier: errichteten) Projekt an

