Wird die Verhandlung so kurzfristig anberaumt, dass eine Vorbereitung nicht mehr möglich ist, ist dies ein Verfahrensmangel; der Beteiligte muss aber auch bei zu knapper Anberaumung zur Verhandlung erscheinen, diesen Mangel dort geltend machen und die Vertagung verlangen, andernfalls dieser Mangel ...
Der angefochtene Beschluss, mit dem die Beschwerde des Revisionswerbers mangels Parteistellung zurückgewiesen wurde, stellt eine ausschließlich verfahrensrechtliche Erledigung dar; in Hinblick auf den normativen Gehalt dieser Erledigung käme vorliegend allein die Verletzung der revisionswerbenden ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Inhaltliche oder zeitliche Beschränkungen des Änderungsrechts sind grundsätzlich zulässig; die Stiftungserklärung kann nur in eine Stiftungsurkunde und eine Stiftungszusatzurkunde getrennt werden; eine Mehrzahl an Stiftungszusatzurkunden ist unzulässig
Die Bindungswirkung verurteilender strafgerichtlicher Entscheidungen kommt im Fall einer freisprechenden Entscheidung nicht zum Tragen; diesfalls hat die zuständige Behörde eine eigenständige Beurteilung vorzunehmen, was ein mängelfreies Ermittlungsverfahren und eine vollständige Beweiserhebung ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Die Gemeinden selbst sind nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 27 Sbg GVG 2001 nicht zum Vollzug des Grundverkehrsrechts berufen; warum der Umstand, dass die Grundverkehrskommission im Bundesland Salzburg nach § 28 Sbg GVG 2001 auch aus einem Vertreter der Gemeinde zu bestehen hat, eine ...
Es reicht für das Zustandekommen einer GesbR nicht aus, dass mehrere Personen am Eintritt eines bestimmten Erfolgs interessiert sind oder dass sie in einfacher Rechtsgemeinschaft stehen; es muss vielmehr eine – wenn auch lose – Gemeinschaftsorganisation zwischen den Beteiligten vereinbart sein, ...
Wird die Verhandlung so kurzfristig anberaumt, dass eine Vorbereitung nicht mehr möglich ist, ist dies ein Verfahrensmangel; der Beteiligte muss aber auch bei zu knapper Anberaumung zur Verhandlung erscheinen, diesen Mangel dort geltend machen und die Vertagung verlangen, andernfalls dieser Mangel ...
Die Bindungswirkung verurteilender strafgerichtlicher Entscheidungen kommt im Fall einer freisprechenden Entscheidung nicht zum Tragen; diesfalls hat die zuständige Behörde eine eigenständige Beurteilung vorzunehmen, was ein mängelfreies Ermittlungsverfahren und eine vollständige Beweiserhebung ...
Der angefochtene Beschluss, mit dem die Beschwerde des Revisionswerbers mangels Parteistellung zurückgewiesen wurde, stellt eine ausschließlich verfahrensrechtliche Erledigung dar; in Hinblick auf den normativen Gehalt dieser Erledigung käme vorliegend allein die Verletzung der revisionswerbenden ...
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BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Gemeinden selbst sind nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 27 Sbg GVG 2001 nicht zum Vollzug des Grundverkehrsrechts berufen; warum der Umstand, dass die Grundverkehrskommission im Bundesland Salzburg nach § 28 Sbg GVG 2001 auch aus einem Vertreter der Gemeinde zu bestehen hat, eine ...
Inhaltliche oder zeitliche Beschränkungen des Änderungsrechts sind grundsätzlich zulässig; die Stiftungserklärung kann nur in eine Stiftungsurkunde und eine Stiftungszusatzurkunde getrennt werden; eine Mehrzahl an Stiftungszusatzurkunden ist unzulässig
Es reicht für das Zustandekommen einer GesbR nicht aus, dass mehrere Personen am Eintritt eines bestimmten Erfolgs interessiert sind oder dass sie in einfacher Rechtsgemeinschaft stehen; es muss vielmehr eine – wenn auch lose – Gemeinschaftsorganisation zwischen den Beteiligten vereinbart sein, ...

