Neben dem Schaden sind weitere Mäßigungskriterien zB eine wechselseitige Interessenabwägung (wirtschaftliches Interesse des Gläubigers an einer fristgerechten Erfüllung versus Möglichkeit des Schuldners, fristgerecht zu leisten), die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners sowie Art und ...
Verlangen die Versicherungsbedingungen der Vertrauensschadenversicherung bloß eine wissentliche Abweichung von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Machtgebers (Berechtigten) oder eine sonstige wissentliche Pflichtverletzung, müssen die Schadenfolgen vom bedingten Vorsatz nicht ...
Die Klägerin wusste aufgrund ihrer seglerischen Ausbildung, dass der Aufenthalt im Schwenkbereich des Großbaums gefährlich ist; zugleich durfte sie aber als „einfaches Crewmitglied“ ohne besondere Aufgabe auch darauf vertrauen, dass der Erstbeklagte in seiner Verantwortung als Rudergänger ...
Die Verletzung des Rechts auf eine vertretbare Strafbemessung kommt als tauglicher Revisionspunkt in Frage
Liegt eine Garantieerklärung vor, kommt die Verjährungsregelung des § 1489 ABGB zur Anwendung; dass spätestens bei öffentlicher Bekanntmachung der Masseunzulänglichkeit ein Primärschaden vorgelegen ist, dessen Verjährung die Klägerin nach Ansicht des Berufungsgerichts durch Erhebung einer ...
Für das Einschreiten eines Polizisten muss ein Anfangsverdacht gegeben sein; es ist nicht jeder Sturz fremdverschuldet, noch weniger lässt der bloße Umstand, dass sich jemand bei einem Sturz verletzt hat, darauf schließen, dass diese Verletzung auf eine Straftat zurückgeht
Nach der Rsp des VwGH liegt eine Befolgung der Anordnung, ein amtsärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung beizubringen, schon dann vor, wenn sich der Betreffende der amtsärztlichen Untersuchung unterzogen und an ihr mitgewirkt hat
Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass der gestellte Hauptantrag an den VwGH, in der Sache selbst zu entscheiden, einen Antrag auf Aufhebung des bekämpften verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses umfasst und dass ferner die Entscheidung durch den VwGH in der Sache selbst nicht antragsbedürftig ...
Neben dem Schaden sind weitere Mäßigungskriterien zB eine wechselseitige Interessenabwägung (wirtschaftliches Interesse des Gläubigers an einer fristgerechten Erfüllung versus Möglichkeit des Schuldners, fristgerecht zu leisten), die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners sowie Art und ...
Liegt eine Garantieerklärung vor, kommt die Verjährungsregelung des § 1489 ABGB zur Anwendung; dass spätestens bei öffentlicher Bekanntmachung der Masseunzulänglichkeit ein Primärschaden vorgelegen ist, dessen Verjährung die Klägerin nach Ansicht des Berufungsgerichts durch Erhebung einer ...
Verlangen die Versicherungsbedingungen der Vertrauensschadenversicherung bloß eine wissentliche Abweichung von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Machtgebers (Berechtigten) oder eine sonstige wissentliche Pflichtverletzung, müssen die Schadenfolgen vom bedingten Vorsatz nicht ...
Für das Einschreiten eines Polizisten muss ein Anfangsverdacht gegeben sein; es ist nicht jeder Sturz fremdverschuldet, noch weniger lässt der bloße Umstand, dass sich jemand bei einem Sturz verletzt hat, darauf schließen, dass diese Verletzung auf eine Straftat zurückgeht
Die Klägerin wusste aufgrund ihrer seglerischen Ausbildung, dass der Aufenthalt im Schwenkbereich des Großbaums gefährlich ist; zugleich durfte sie aber als „einfaches Crewmitglied“ ohne besondere Aufgabe auch darauf vertrauen, dass der Erstbeklagte in seiner Verantwortung als Rudergänger ...
Nach der Rsp des VwGH liegt eine Befolgung der Anordnung, ein amtsärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung beizubringen, schon dann vor, wenn sich der Betreffende der amtsärztlichen Untersuchung unterzogen und an ihr mitgewirkt hat
Die Verletzung des Rechts auf eine vertretbare Strafbemessung kommt als tauglicher Revisionspunkt in Frage
Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass der gestellte Hauptantrag an den VwGH, in der Sache selbst zu entscheiden, einen Antrag auf Aufhebung des bekämpften verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses umfasst und dass ferner die Entscheidung durch den VwGH in der Sache selbst nicht antragsbedürftig ...

