Das Recht zur Legatskürzung steht aufgrund der ausdrücklichen Anordnung in § 801 ABGB nur jenen Erben zu, die eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben haben
Ob die Erwägungen der E 5 Ob 232/10v auch auf den in § 22 Abs 2 Z 1 WGG nicht ausdrücklich als selbständig anfechtbar genannten Auftrag zur Vorlage der Endabrechnung über die gesamten Baukosten anzuwenden und daher auch insoweit nach nunmehriger Rechtslage von einem verfahrensleitenden ...
Da für die Beurteilung nach § 3 Abs 2 MRG zahlreiche Kriterien unbeachtlich sind, denen Bedeutung für die Zinsminderung nach § 1096 ABGB zukommt, erweist sich die Schlussfolgerung, die Zinsminderung sei zwingende Folge der Bejahung der Erhaltungspflicht nach §§ 3, 6 MRG, als unzutreffend
Das Benutzungsentgelt umfasst neben dem Nettomietzins zusätzlich auch die Betriebskosten und Kosten von Erhaltungsmaßnahmen, wie etwa Instandhaltungsmaßnahmen, Gebäudeversicherung, Gemeindeabgaben, Grundsteuer etc
Ein Pächter ist für Ersitzungszwecke auch dann ein tauglicher Besitzmittler, wenn er zugleich Pächter des dienenden Grundstücks ist
Der Beklagte stellte nur kurzfristig (ein paar Tage oder 1–2 Wochen) Fahrnisse am Gang oder Innenhof ab, weil er in dieser Zeit Umbauarbeiten in seiner Wohnung vornahm; unmittelbar nach Zustellung der Aufkündigung stellte er dieses Verhalten ein; darin keinen laufenden Versuch des Beklagten zu ...
Wird dem Versicherer nicht einmal die aktive Bereitschaft zur Bereitstellung einfachster Informationsmöglichkeiten bekundet, wie etwa die Weiterleitung aller verfügbaren Dokumentationen der betreffenden Geschäftsfälle, die Bekanntgabe der tätig gewesen Vermittler, die Übermittlung der ...
Für das dem Verkäufer zustehende Benutzungsentgelt fällt - dessen Umsatzsteuerpflicht vorausgesetzt - eine 10%ige Umsatzsteuer an
Das Recht zur Legatskürzung steht aufgrund der ausdrücklichen Anordnung in § 801 ABGB nur jenen Erben zu, die eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben haben
Ein Pächter ist für Ersitzungszwecke auch dann ein tauglicher Besitzmittler, wenn er zugleich Pächter des dienenden Grundstücks ist
Ob die Erwägungen der E 5 Ob 232/10v auch auf den in § 22 Abs 2 Z 1 WGG nicht ausdrücklich als selbständig anfechtbar genannten Auftrag zur Vorlage der Endabrechnung über die gesamten Baukosten anzuwenden und daher auch insoweit nach nunmehriger Rechtslage von einem verfahrensleitenden ...
Der Beklagte stellte nur kurzfristig (ein paar Tage oder 1–2 Wochen) Fahrnisse am Gang oder Innenhof ab, weil er in dieser Zeit Umbauarbeiten in seiner Wohnung vornahm; unmittelbar nach Zustellung der Aufkündigung stellte er dieses Verhalten ein; darin keinen laufenden Versuch des Beklagten zu ...
Da für die Beurteilung nach § 3 Abs 2 MRG zahlreiche Kriterien unbeachtlich sind, denen Bedeutung für die Zinsminderung nach § 1096 ABGB zukommt, erweist sich die Schlussfolgerung, die Zinsminderung sei zwingende Folge der Bejahung der Erhaltungspflicht nach §§ 3, 6 MRG, als unzutreffend
Wird dem Versicherer nicht einmal die aktive Bereitschaft zur Bereitstellung einfachster Informationsmöglichkeiten bekundet, wie etwa die Weiterleitung aller verfügbaren Dokumentationen der betreffenden Geschäftsfälle, die Bekanntgabe der tätig gewesen Vermittler, die Übermittlung der ...
Das Benutzungsentgelt umfasst neben dem Nettomietzins zusätzlich auch die Betriebskosten und Kosten von Erhaltungsmaßnahmen, wie etwa Instandhaltungsmaßnahmen, Gebäudeversicherung, Gemeindeabgaben, Grundsteuer etc
Für das dem Verkäufer zustehende Benutzungsentgelt fällt - dessen Umsatzsteuerpflicht vorausgesetzt - eine 10%ige Umsatzsteuer an

