Beweisanträge, die bloß die Ermessensentscheidung bei der Sanktionsfindung betreffen, sind nicht mit Nichtigkeit bewehrt
Hat das Kind (oder dessen Rechtsnachfolger) Kenntnis von der mutmaßlichen Vaterschaft eines bestimmten Mannes und ist der mutmaßliche Vater (oder dessen Rechtsnachfolger) greifbar, unterlässt das Kind aber ihm objektiv mögliche Schritte zum Nachweis der Vaterschaft nach § 148 Abs 1 ABGB, so ...
Der Ersteher eines Bestandobjektes ist den Mietern zur Rückzahlung der von diesen bei der verpflichteten Partei erlegten Kautionen verpflichtet
Der Aufhebungsanspruch nach § 934 ABGB kann auch geltend gemacht werden, wenn die gekaufte Sache infolge eines schon im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegenden Mangels, der einen Gewährleistungsanspruch begründen könnte, weniger als die Hälfte des Kaufpreises wert ist
Das Pflegevermächtnis ist bei der Berechnung des Pflichtteils nicht zu berücksichtigen
Die Dienstbarkeit eines Geh- und Fahrrechts steht einer Dereliktion der dadurch belasteten Liegenschaft nicht entgegen
Die Bestimmungen über die Vertragsübernahme nach §§ 1120, 1121 ABGB tragen den Anspruch des Erwerbers der Liegenschaft auf Zahlung der von den Mietern erlegten Barkautionen nicht
Bei einem „Doppelmangel“ sowohl des Deckungs- als auch des Valutaverhältnisses wird von der hA eine sog „Durchgriffskondiktion“ abgelehnt
Beweisanträge, die bloß die Ermessensentscheidung bei der Sanktionsfindung betreffen, sind nicht mit Nichtigkeit bewehrt
Das Pflegevermächtnis ist bei der Berechnung des Pflichtteils nicht zu berücksichtigen
Hat das Kind (oder dessen Rechtsnachfolger) Kenntnis von der mutmaßlichen Vaterschaft eines bestimmten Mannes und ist der mutmaßliche Vater (oder dessen Rechtsnachfolger) greifbar, unterlässt das Kind aber ihm objektiv mögliche Schritte zum Nachweis der Vaterschaft nach § 148 Abs 1 ABGB, so ...
Die Dienstbarkeit eines Geh- und Fahrrechts steht einer Dereliktion der dadurch belasteten Liegenschaft nicht entgegen
Der Ersteher eines Bestandobjektes ist den Mietern zur Rückzahlung der von diesen bei der verpflichteten Partei erlegten Kautionen verpflichtet
Die Bestimmungen über die Vertragsübernahme nach §§ 1120, 1121 ABGB tragen den Anspruch des Erwerbers der Liegenschaft auf Zahlung der von den Mietern erlegten Barkautionen nicht
Der Aufhebungsanspruch nach § 934 ABGB kann auch geltend gemacht werden, wenn die gekaufte Sache infolge eines schon im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegenden Mangels, der einen Gewährleistungsanspruch begründen könnte, weniger als die Hälfte des Kaufpreises wert ist
Bei einem „Doppelmangel“ sowohl des Deckungs- als auch des Valutaverhältnisses wird von der hA eine sog „Durchgriffskondiktion“ abgelehnt

