Die Information darf „weder in ihrer Gesamtheit noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile“ allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sein
Eine absichtliche Vereitelung der Verwirklichung des wahren letzten Willens des Verstorbenen iSd § 540 ABGB liegt auch dann vor, wenn der Verstorbene keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat und durch die Handlung eines Erben die gesetzliche Erbfolge beeinträchtigt wird oder werden soll, ...
Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Erstgerichts, am 5. 6. 2020, waren die bis 30. 4. 2020 gewährten Unterhaltsvorschüsse bereits ausgelaufen, denn das Kind hatte bereits im April 2020 die Volljährigkeit erreicht; auf den Grund, aus dem eine Entscheidung gem § 19 Abs 2 UVG erst später getroffen ...
Primär ist für die Beurteilung der Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes auf die straßenseitige Ansicht der Liegenschaft abzustellen, doch können auch optische Aspekte, die eine negative Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer Wohnhausanlage an sich bewirken, ausschlaggebend ...
§ 7a MedienG verlangt speziell die Eignung zum Bekanntwerden der Identität in einem größeren Personenkreis; ob es tatsächlich zu einer Identifikation durch einen größeren Personenkreis kommt, ist nicht maßgeblich; es reicht bereits die bloße Eignung, also die Möglichkeit der ...
Die Flüchtlingseigenschaft ist vom Gericht jeweils selbständig als Vorfrage zu prüfen
Bei einem als Grunddienstbarkeit bestelltes Fruchtgenussrecht ist § 612 ABGB analog anzuwenden und es gilt die Rechtsnachfolgebeschränkung für unbewegliche Sachen auf einen „Nacherbfall“
Die Anzeigepflicht des § 12a Abs 3 MRG bezweckt den Schutz des jeweiligen Vermieters, der vor Vermögensschäden infolge unterlassener Anhebung des Mietzinses auf den angemessenen Mietzins bewahrt werden soll
Die Information darf „weder in ihrer Gesamtheit noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile“ allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sein
§ 7a MedienG verlangt speziell die Eignung zum Bekanntwerden der Identität in einem größeren Personenkreis; ob es tatsächlich zu einer Identifikation durch einen größeren Personenkreis kommt, ist nicht maßgeblich; es reicht bereits die bloße Eignung, also die Möglichkeit der ...
Eine absichtliche Vereitelung der Verwirklichung des wahren letzten Willens des Verstorbenen iSd § 540 ABGB liegt auch dann vor, wenn der Verstorbene keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat und durch die Handlung eines Erben die gesetzliche Erbfolge beeinträchtigt wird oder werden soll, ...
Die Flüchtlingseigenschaft ist vom Gericht jeweils selbständig als Vorfrage zu prüfen
Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Erstgerichts, am 5. 6. 2020, waren die bis 30. 4. 2020 gewährten Unterhaltsvorschüsse bereits ausgelaufen, denn das Kind hatte bereits im April 2020 die Volljährigkeit erreicht; auf den Grund, aus dem eine Entscheidung gem § 19 Abs 2 UVG erst später getroffen ...
Bei einem als Grunddienstbarkeit bestelltes Fruchtgenussrecht ist § 612 ABGB analog anzuwenden und es gilt die Rechtsnachfolgebeschränkung für unbewegliche Sachen auf einen „Nacherbfall“
Primär ist für die Beurteilung der Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes auf die straßenseitige Ansicht der Liegenschaft abzustellen, doch können auch optische Aspekte, die eine negative Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer Wohnhausanlage an sich bewirken, ausschlaggebend ...
Die Anzeigepflicht des § 12a Abs 3 MRG bezweckt den Schutz des jeweiligen Vermieters, der vor Vermögensschäden infolge unterlassener Anhebung des Mietzinses auf den angemessenen Mietzins bewahrt werden soll

