Die anlässlich der Vertragsverlängerungen abgegebenen Erklärungen des Mieters sind kein wirksamer Verzicht auf seinen Rückforderungsanspruch gem § 27 Abs 3 MRG
Auch die Verwendung des Begriffs „Anzahlung“ in Sachverhaltsfeststellungen spricht nicht dagegen, in rechtlicher Hinsicht von Angeld iSd § 908 ABGB auszugehen
Der Kläger, der „fiktive Reparaturkosten“ (genauer: einen Reparaturkostenvorschuss) geltend macht, muss nicht behaupten, dass diese Kosten die objektive Wertminderung der beschädigten Sache nicht überschreiten; es genügt die Behauptung und der Beweis, dass die Reparatur durchgeführt werden ...
§ 18 Abs 2 Z 3 RohrleitungsG nennt als "Betroffene" - ua - Eigentümer und sonst dinglich berechtigte Personen (mit Ausnahme von Hypothekargläubigern) von betroffenen Grundstücken; die Nachbarn und Betroffenen im soeben genannten Sinne werden durch die Parteistellung in die Lage versetzt, ihre ...
Eine Betriebsschließung ist qualitativ ein anderes Risiko als ein Betretungsverbot, sodass es unerheblich ist, in welchen Gesetzen es angeordnet wird, weil nach den Versicherungsbedingungen nur Betriebsschließungen gedeckt sind
Ein wirksamer Rücktritt nach § 918 ABGB setzt insoweit rechtmäßiges Handeln des Zurücktretenden voraus
Ein Verstoß gegen § 14 StVO beim Rückwärtsfahren ist ähnlich schwerwiegend wie eine Vorrangverletzung
Es ergibt sich schon aus dem Gesetzeswortlaut des § 58 Abs 10 AsylG 2005, dass für das BFA maßgebliche Beurteilungsgrundlage nur das "Antragsvorbringen" ist und dass das VwG bloß die Richtigkeit der vom BFA - auf dieser Basis - ausgesprochenen Zurückweisung zu prüfen hat
Die anlässlich der Vertragsverlängerungen abgegebenen Erklärungen des Mieters sind kein wirksamer Verzicht auf seinen Rückforderungsanspruch gem § 27 Abs 3 MRG
Eine Betriebsschließung ist qualitativ ein anderes Risiko als ein Betretungsverbot, sodass es unerheblich ist, in welchen Gesetzen es angeordnet wird, weil nach den Versicherungsbedingungen nur Betriebsschließungen gedeckt sind
Auch die Verwendung des Begriffs „Anzahlung“ in Sachverhaltsfeststellungen spricht nicht dagegen, in rechtlicher Hinsicht von Angeld iSd § 908 ABGB auszugehen
Ein wirksamer Rücktritt nach § 918 ABGB setzt insoweit rechtmäßiges Handeln des Zurücktretenden voraus
Der Kläger, der „fiktive Reparaturkosten“ (genauer: einen Reparaturkostenvorschuss) geltend macht, muss nicht behaupten, dass diese Kosten die objektive Wertminderung der beschädigten Sache nicht überschreiten; es genügt die Behauptung und der Beweis, dass die Reparatur durchgeführt werden ...
Ein Verstoß gegen § 14 StVO beim Rückwärtsfahren ist ähnlich schwerwiegend wie eine Vorrangverletzung
§ 18 Abs 2 Z 3 RohrleitungsG nennt als "Betroffene" - ua - Eigentümer und sonst dinglich berechtigte Personen (mit Ausnahme von Hypothekargläubigern) von betroffenen Grundstücken; die Nachbarn und Betroffenen im soeben genannten Sinne werden durch die Parteistellung in die Lage versetzt, ihre ...
Es ergibt sich schon aus dem Gesetzeswortlaut des § 58 Abs 10 AsylG 2005, dass für das BFA maßgebliche Beurteilungsgrundlage nur das "Antragsvorbringen" ist und dass das VwG bloß die Richtigkeit der vom BFA - auf dieser Basis - ausgesprochenen Zurückweisung zu prüfen hat

