Das Gesetz begrenzt die Kosten mit den „für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Verwaltungsausgaben“; ob sich der beigezogene Sachverständige weiterer Subsachverständiger zur Erbringung seiner Leistung bedient, ist nicht ausschlaggebend, soweit dadurch keine ...
Die Zustimmung der betroffenen Person iSd Art 4 des 3. ZP-EuAuslÜbk (§ 32 Abs 1 ARHG) ist zwar notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für den Verlust des Spezialitätsschutzes
Unter dem Begriff des „Bestreitens“ wird zwar regelmäßig bzw im Zweifel die Geltendmachung der Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung durch Klage oder Einrede verstanden, maßgeblich kann jedoch grundsätzlich auch das Zuwiderhandeln gegen die letztwillige Verfügung sein
Bei einer maßgeblichen (nicht vorzuwerfenden) Änderung der Leistungsfähigkeit wie bei einer Pensionierung des Unterhaltsschuldners während des Kalenderjahres, die nicht den Zweck der Verkürzung des Unterhaltsberechtigten gehabt hat, muss nicht pauschal auf das gesamte Kalenderjahr abgestellt ...
Bei (im Zeitpunkt der Übergabe und auch weiterhin) aufrechter EG-Typengenehmigung ist deren (befürchtete) fehlende Rechtsbeständigkeit nicht als Rechtsmangel zu qualifizieren
Bereits mit der Nachlassabsonderung sind die Pflichtteilsansprüche der minderjährigen Kinder ausreichend gesichert, sodass es nicht zusätzlich einer Sicherheitsleistung nach § 176 Abs 2 AußStrG bedarf
Neben dem Vorliegen einer seelischen Gemeinschaft ist ein Mindestmaß an einer wirtschaftlichen Gemeinschaft unverzichtbar; dies gilt auch für eine „moderne“ Lebensgemeinschaft, bei der die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Partner den Regelfall bildet
Für die Versagung der Eintragung genügt es, wenn beachtliche Gründe für die Beschränkung der Verfügungsfähigkeit des Betroffenen sprechen; diese können sich auch auf den Inhalt von Pflegschaftsakten stützen
Das Gesetz begrenzt die Kosten mit den „für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Verwaltungsausgaben“; ob sich der beigezogene Sachverständige weiterer Subsachverständiger zur Erbringung seiner Leistung bedient, ist nicht ausschlaggebend, soweit dadurch keine ...
Bei (im Zeitpunkt der Übergabe und auch weiterhin) aufrechter EG-Typengenehmigung ist deren (befürchtete) fehlende Rechtsbeständigkeit nicht als Rechtsmangel zu qualifizieren
Die Zustimmung der betroffenen Person iSd Art 4 des 3. ZP-EuAuslÜbk (§ 32 Abs 1 ARHG) ist zwar notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für den Verlust des Spezialitätsschutzes
Bereits mit der Nachlassabsonderung sind die Pflichtteilsansprüche der minderjährigen Kinder ausreichend gesichert, sodass es nicht zusätzlich einer Sicherheitsleistung nach § 176 Abs 2 AußStrG bedarf
Unter dem Begriff des „Bestreitens“ wird zwar regelmäßig bzw im Zweifel die Geltendmachung der Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung durch Klage oder Einrede verstanden, maßgeblich kann jedoch grundsätzlich auch das Zuwiderhandeln gegen die letztwillige Verfügung sein
Neben dem Vorliegen einer seelischen Gemeinschaft ist ein Mindestmaß an einer wirtschaftlichen Gemeinschaft unverzichtbar; dies gilt auch für eine „moderne“ Lebensgemeinschaft, bei der die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Partner den Regelfall bildet
Bei einer maßgeblichen (nicht vorzuwerfenden) Änderung der Leistungsfähigkeit wie bei einer Pensionierung des Unterhaltsschuldners während des Kalenderjahres, die nicht den Zweck der Verkürzung des Unterhaltsberechtigten gehabt hat, muss nicht pauschal auf das gesamte Kalenderjahr abgestellt ...
Für die Versagung der Eintragung genügt es, wenn beachtliche Gründe für die Beschränkung der Verfügungsfähigkeit des Betroffenen sprechen; diese können sich auch auf den Inhalt von Pflegschaftsakten stützen

