Das Wort „Betrug“ kann viele Bedeutungen haben; so wird etwa auch die listige Irreführung nach § 870 ABGB als „zivilrechtlicher Betrug“ bezeichnet, wobei kein „Betrug“ im strafrechtlichen Sinn vorliegen muss; nach der Rsp sind die Begriffe „Rechtsbrecher“ und „rechtswidriges ...
Da die strittige Fläche im konkreten Fall als Ladezone ausgewiesen war, ist die Beurteilung der Vorinstanzen, dass es sich dabei um einen Teil der Fahrbahn gehandelt habe, nicht zu beanstanden; das Klagsfahrzeug war zwar nicht zur Straßenmitte hin eingeordnet; der nach links gesetzte Blinker ließ ...
Wenn in der Bestimmung des § 4 Abs 3 COVID-19-MG angeordnet wird, dass die Bestimmungen des EpidemieG "unberührt" bleiben, wird damit weder der Inhalt noch der Anwendungsbereich des EpidemieG verändert; die berufene Norm ändert also weder etwas an den Voraussetzungen für die Erlassung von ...
Das Günstigkeitsprinzip nach § 1 Abs 2 VStG bezieht sich nicht auf die durch die Tat verletzte Verwaltungsvorschrift, sondern auf die Strafe
Grob fahrlässiges Organisationsverschulden erfordert einen objektiv und auch subjektiv schweren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt; diese Sorgfalt muss in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt werden; Voraussetzung ist idR das Bewusstsein der Gefährlichkeit ...
Die Revision des Klägers zeigt keine vom OGH aufzugreifende Fehlbemessung des Schmerzengeldes (320.000 EUR) auf, wenn sie das Schmerzengeld entgegen der Rsp des OGH anhand von Tagessätzen für die festgestellten Schmerzperioden mit insgesamt 495.330 EUR bemisst
Liegt aber nicht bloß ein unrechtmäßiger Aufenthalt, sondern eine qualifizierte Verletzung der Ausreiseverpflichtung vor, so kann daraus eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit iSd § 53 Abs 2 FPG abzuleiten sein, die die Verhängung eines Einreiseverbotes erforderlich macht
Bei Bedenken gegen ein (ärztliches) Gutachten liegt es an der Partei, diesem - auf gleichem fachlichen Niveau - entgegenzutreten, es sei denn, das Gutachten ist mit Widersprüchen bzw Ungereimtheiten behaftet oder unvollständig
Das Wort „Betrug“ kann viele Bedeutungen haben; so wird etwa auch die listige Irreführung nach § 870 ABGB als „zivilrechtlicher Betrug“ bezeichnet, wobei kein „Betrug“ im strafrechtlichen Sinn vorliegen muss; nach der Rsp sind die Begriffe „Rechtsbrecher“ und „rechtswidriges ...
Grob fahrlässiges Organisationsverschulden erfordert einen objektiv und auch subjektiv schweren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt; diese Sorgfalt muss in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt werden; Voraussetzung ist idR das Bewusstsein der Gefährlichkeit ...
Da die strittige Fläche im konkreten Fall als Ladezone ausgewiesen war, ist die Beurteilung der Vorinstanzen, dass es sich dabei um einen Teil der Fahrbahn gehandelt habe, nicht zu beanstanden; das Klagsfahrzeug war zwar nicht zur Straßenmitte hin eingeordnet; der nach links gesetzte Blinker ließ ...
Die Revision des Klägers zeigt keine vom OGH aufzugreifende Fehlbemessung des Schmerzengeldes (320.000 EUR) auf, wenn sie das Schmerzengeld entgegen der Rsp des OGH anhand von Tagessätzen für die festgestellten Schmerzperioden mit insgesamt 495.330 EUR bemisst
Wenn in der Bestimmung des § 4 Abs 3 COVID-19-MG angeordnet wird, dass die Bestimmungen des EpidemieG "unberührt" bleiben, wird damit weder der Inhalt noch der Anwendungsbereich des EpidemieG verändert; die berufene Norm ändert also weder etwas an den Voraussetzungen für die Erlassung von ...
Liegt aber nicht bloß ein unrechtmäßiger Aufenthalt, sondern eine qualifizierte Verletzung der Ausreiseverpflichtung vor, so kann daraus eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit iSd § 53 Abs 2 FPG abzuleiten sein, die die Verhängung eines Einreiseverbotes erforderlich macht
Das Günstigkeitsprinzip nach § 1 Abs 2 VStG bezieht sich nicht auf die durch die Tat verletzte Verwaltungsvorschrift, sondern auf die Strafe
Bei Bedenken gegen ein (ärztliches) Gutachten liegt es an der Partei, diesem - auf gleichem fachlichen Niveau - entgegenzutreten, es sei denn, das Gutachten ist mit Widersprüchen bzw Ungereimtheiten behaftet oder unvollständig

