Sind nach der Anordnung des Erblassers aus dem dem Erben zugekommenen Nachlass beim Tod des Erben oder beim Eintritt eines sonstigen Termins oder einer Bedingung bestimmte Sachen an begünstigte Personen auszufolgen, so liegt ein sog uneigentliches Nachlegat vor, für das § 652 ABGB sinngemäß ...
Das aktuelle Fehlen einer anderen Wohnmöglichkeit erfüllt für sich allein den Tatbestand des § 82 Abs 2 Satz 1 zweiter Fall EheG noch nicht
§ 29 MRG steht einer einverständlichen Auflösung eines Mietverhältnisses nur entgegen, wenn sich der Mieter in einer Drucksituation befindet; im Übrigen ist aber die Vertragsfreiheit nicht aufgehoben
Eine bewusste und generelle Ablehnung auch einfachster Möglichkeiten einer Einzelfallprüfung und die unterlassene Information des Versicherers über anhängig gemachte Klagen macht dessen mögliche Schädigung durch unberechtigte Klagen und Versäumungsurteile geradezu unabwendbar
Nutzungsrechte Dritter an einer geschenkten Liegenschaft sind bei deren Hinzurechnung zum Nachlass (§ 781 ABGB) nur insoweit zu berücksichtigen, als sie beim Tod des Erblassers noch bestehen; sind sie zu oder mit diesem Zeitpunkt erloschen, so haben sie keinen Einfluss auf die Bemessung des ...
Die Ausführungen des Vaters, es sei nicht iSe den Grundsätzen der Billigkeit und Gleichbehandlung unterliegenden Rsp und Gesetzgebung, wenn die bevorschussten Beträge keiner Verjährung unterliegen, während ein allfälliger Herabsetzungsantrag (gemeint: Oppositionsantrag) des Vaters verjähren ...
Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften sind die wichtigste Gruppe von Gefahrenerhöhungen
Die Behauptung der Beklagten, die Bewilligung sei an der fehlenden, von der Klägerin nicht erreichten Zustimmung der Nachbarn gescheitert, steht im klaren Widerspruch zu § 25 Abs 8 lit a bis d Salzburger Bebauungsgrundlagengesetz, die eine solche Voraussetzung gerade nicht enthält; dass die ...
Sind nach der Anordnung des Erblassers aus dem dem Erben zugekommenen Nachlass beim Tod des Erben oder beim Eintritt eines sonstigen Termins oder einer Bedingung bestimmte Sachen an begünstigte Personen auszufolgen, so liegt ein sog uneigentliches Nachlegat vor, für das § 652 ABGB sinngemäß ...
Nutzungsrechte Dritter an einer geschenkten Liegenschaft sind bei deren Hinzurechnung zum Nachlass (§ 781 ABGB) nur insoweit zu berücksichtigen, als sie beim Tod des Erblassers noch bestehen; sind sie zu oder mit diesem Zeitpunkt erloschen, so haben sie keinen Einfluss auf die Bemessung des ...
Das aktuelle Fehlen einer anderen Wohnmöglichkeit erfüllt für sich allein den Tatbestand des § 82 Abs 2 Satz 1 zweiter Fall EheG noch nicht
Die Ausführungen des Vaters, es sei nicht iSe den Grundsätzen der Billigkeit und Gleichbehandlung unterliegenden Rsp und Gesetzgebung, wenn die bevorschussten Beträge keiner Verjährung unterliegen, während ein allfälliger Herabsetzungsantrag (gemeint: Oppositionsantrag) des Vaters verjähren ...
§ 29 MRG steht einer einverständlichen Auflösung eines Mietverhältnisses nur entgegen, wenn sich der Mieter in einer Drucksituation befindet; im Übrigen ist aber die Vertragsfreiheit nicht aufgehoben
Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften sind die wichtigste Gruppe von Gefahrenerhöhungen
Eine bewusste und generelle Ablehnung auch einfachster Möglichkeiten einer Einzelfallprüfung und die unterlassene Information des Versicherers über anhängig gemachte Klagen macht dessen mögliche Schädigung durch unberechtigte Klagen und Versäumungsurteile geradezu unabwendbar
Die Behauptung der Beklagten, die Bewilligung sei an der fehlenden, von der Klägerin nicht erreichten Zustimmung der Nachbarn gescheitert, steht im klaren Widerspruch zu § 25 Abs 8 lit a bis d Salzburger Bebauungsgrundlagengesetz, die eine solche Voraussetzung gerade nicht enthält; dass die ...

