§ 2 Abs 6 KBGG idF BGBl I 2019/24 kann nicht dahingehend teleologisch reduziert werden, dass bei Krisenpflege, die kürzer als 91 Tage andauert, unter bestimmten Umständen dennoch eine dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft angenommen werden könnte (wie es zu vorangegangenen Fassungen ...
Nach § 781 Abs 2 Z 6 ABGB gilt als Schenkung iSd des § 781 Abs 1 ABGB auch „jede andere Leistung, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft unter Lebenden gleichkommt“
Liegen an einem bestimmten Ort konkrete Umstände vor, die eine Gefährdung der psychischen oder physischen Integrität des Kindes besorgen lassen, kann die Kontaktausübung örtlich beschränkt werden
Hat der Versicherungsnehmer „die Erben“ als bezugsberechtigt bezeichnet, kommt es für deren Bezugsberechtigung nicht darauf an, ob eine Einantwortung an sie stattgefunden hat; deshalb sind sie auch dann bezugsberechtigt, wenn die Verlassenschaft den Gläubigern an Zahlungs statt überlassen ...
Die Vorinstanzen haben sich der Rechtsansicht des Klägers, wonach durch den Hinweis auf eine schlagkräftige mediale Durchsetzung „mit Druckausübung über Medien und Ungemach durch Verunglimpfung“ geworben werde und eine schlagkräftige mediale Durchsetzung per se kreditschädigende Wirkung ...
Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Wunsches des Betroffenen ist die Feststellung des aktuellen Wunsches des Betroffenen; dabei ist auf die subjektive Meinung selbst entscheidungsunfähiger vertretener Personen iSd § 241 Abs 2 ABGB Bedacht zu nehmen; die Frage, was der tatsächliche und ...
Der Familienbonus Plus ist auch im Verhältnis zum unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht als Steuerersparnis bzw Teil der Nettoeinkünfte in die Bemessungsgrundlage einzurechnen
Soweit im früheren Verfahren eine Interessenabwägung vorgenommen und die Entfernung des Baumstumpfes als nicht im eindeutigen Interesse der Miteigentümergemeinschaft stehend angesehen worden war, hat sich die Sachlage zwischenzeitig insofern geändert, als seitdem eine denknotwendig mit einer ...
§ 2 Abs 6 KBGG idF BGBl I 2019/24 kann nicht dahingehend teleologisch reduziert werden, dass bei Krisenpflege, die kürzer als 91 Tage andauert, unter bestimmten Umständen dennoch eine dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft angenommen werden könnte (wie es zu vorangegangenen Fassungen ...
Die Vorinstanzen haben sich der Rechtsansicht des Klägers, wonach durch den Hinweis auf eine schlagkräftige mediale Durchsetzung „mit Druckausübung über Medien und Ungemach durch Verunglimpfung“ geworben werde und eine schlagkräftige mediale Durchsetzung per se kreditschädigende Wirkung ...
Nach § 781 Abs 2 Z 6 ABGB gilt als Schenkung iSd des § 781 Abs 1 ABGB auch „jede andere Leistung, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft unter Lebenden gleichkommt“
Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Wunsches des Betroffenen ist die Feststellung des aktuellen Wunsches des Betroffenen; dabei ist auf die subjektive Meinung selbst entscheidungsunfähiger vertretener Personen iSd § 241 Abs 2 ABGB Bedacht zu nehmen; die Frage, was der tatsächliche und ...
Liegen an einem bestimmten Ort konkrete Umstände vor, die eine Gefährdung der psychischen oder physischen Integrität des Kindes besorgen lassen, kann die Kontaktausübung örtlich beschränkt werden
Der Familienbonus Plus ist auch im Verhältnis zum unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht als Steuerersparnis bzw Teil der Nettoeinkünfte in die Bemessungsgrundlage einzurechnen
Hat der Versicherungsnehmer „die Erben“ als bezugsberechtigt bezeichnet, kommt es für deren Bezugsberechtigung nicht darauf an, ob eine Einantwortung an sie stattgefunden hat; deshalb sind sie auch dann bezugsberechtigt, wenn die Verlassenschaft den Gläubigern an Zahlungs statt überlassen ...
Soweit im früheren Verfahren eine Interessenabwägung vorgenommen und die Entfernung des Baumstumpfes als nicht im eindeutigen Interesse der Miteigentümergemeinschaft stehend angesehen worden war, hat sich die Sachlage zwischenzeitig insofern geändert, als seitdem eine denknotwendig mit einer ...

