Der Anspruch auf (Straf-)Zinsen verjährt - wie der Rückforderungsanspruch selbst (§ 14 Abs 2 BTVG) - binnen 3 Jahren
Die Vereinbarung ist unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs aufgrund der Erklärungen in dem Sinn, den sie nach der Sachlage notwendigerweise für den Partner haben musste, und damit so auszulegen, wie sie bei objektiver Beurteilung der Sachlage für einen redlichen und verständigen ...
Die Ersatzpflicht des Schädigers wird dann nicht gemindert, wenn den Geschädigten zwar der Vorwurf einer Sorglosigkeit trifft, der Schädiger aber gerade die Pflicht hat, den Schadenseintritt zu verhindern oder den schon eingetretenen Schaden wieder zu beseitigen
Staaten sind grundsätzlich verpflichtet, in fremden Hoheitsräumen keine Amtshandlungen ohne Genehmigung des Territorialstaates vorzunehmen; dieser Grundsatz wird meist streng gehandhabt und gestattet nicht einmal eine hoheitliche Tätigkeit, die keine unmittelbare Auswirkung im Territorialstaat ...
Hat der Gutsteher kein eigenes wirtschaftliches Interesse am Grundgeschäft zwischen dem Gläubiger und dem bisherigen Schuldner, so kann angenommen werden, dass wohl nur die Sicherung der Verbindlichkeit, also eine Bürgschaft beabsichtigt ist; hat der Gutsteher hingegen ein eigenes ...
Die durchschnittlichen Belastungen des Übernehmers, wie sie mit einer Nacherfüllung regelmäßig verbunden sind, können jedenfalls noch nicht als „erhebliche Unannehmlichkeiten“ gewertet werden, vielmehr muss dazu die Verbesserung durch den Übergeber eine gewisse Härte für den Übernehmer ...
Mithaftenden Verbänden iSd § 1 Abs 2 VbVG ist die Rechtswohltat der kurzen Verjährung des § 1489 Satz 1 ABGB dann zu versagen, wenn sie für eine qualifizierte Straftat selbst gem § 3 VbVG strafrechtlich verantwortlich sind
Der Bericht eines Vertrauensanwaltes unterliegt der freien Beweiswürdigung
Der Anspruch auf (Straf-)Zinsen verjährt - wie der Rückforderungsanspruch selbst (§ 14 Abs 2 BTVG) - binnen 3 Jahren
Hat der Gutsteher kein eigenes wirtschaftliches Interesse am Grundgeschäft zwischen dem Gläubiger und dem bisherigen Schuldner, so kann angenommen werden, dass wohl nur die Sicherung der Verbindlichkeit, also eine Bürgschaft beabsichtigt ist; hat der Gutsteher hingegen ein eigenes ...
Die Vereinbarung ist unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs aufgrund der Erklärungen in dem Sinn, den sie nach der Sachlage notwendigerweise für den Partner haben musste, und damit so auszulegen, wie sie bei objektiver Beurteilung der Sachlage für einen redlichen und verständigen ...
Die durchschnittlichen Belastungen des Übernehmers, wie sie mit einer Nacherfüllung regelmäßig verbunden sind, können jedenfalls noch nicht als „erhebliche Unannehmlichkeiten“ gewertet werden, vielmehr muss dazu die Verbesserung durch den Übergeber eine gewisse Härte für den Übernehmer ...
Die Ersatzpflicht des Schädigers wird dann nicht gemindert, wenn den Geschädigten zwar der Vorwurf einer Sorglosigkeit trifft, der Schädiger aber gerade die Pflicht hat, den Schadenseintritt zu verhindern oder den schon eingetretenen Schaden wieder zu beseitigen
Mithaftenden Verbänden iSd § 1 Abs 2 VbVG ist die Rechtswohltat der kurzen Verjährung des § 1489 Satz 1 ABGB dann zu versagen, wenn sie für eine qualifizierte Straftat selbst gem § 3 VbVG strafrechtlich verantwortlich sind
Staaten sind grundsätzlich verpflichtet, in fremden Hoheitsräumen keine Amtshandlungen ohne Genehmigung des Territorialstaates vorzunehmen; dieser Grundsatz wird meist streng gehandhabt und gestattet nicht einmal eine hoheitliche Tätigkeit, die keine unmittelbare Auswirkung im Territorialstaat ...
Der Bericht eines Vertrauensanwaltes unterliegt der freien Beweiswürdigung

