Wird in einem Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter eine bestimmte Art der Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche vorgesehen, so gilt dies für jeden, der einen solchen vertraglichen Anspruch geltend macht
Die Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung gem § 94b Abs 3 VBG idF der 2. Dienstrechtsnovelle 2019 hat auch dann im Rahmen des anhängigen Verfahrens (hier: Feststellung eines altersdiskriminierungsfrei zu ermittelnden Entgeltanspruchs) zu erfolgen, wenn sie unstrittig ist; auf die ...
Wird die äußere Urkundeneinheit unmittelbar nach dem Leisten der Unterschriften hergestellt, ist von einem einheitlichen Testiervorgang auszugehen, der erst mit dieser Herstellung beendet ist; das gilt auch dann, wenn der Erblasser zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zugegen war
Dass das Alleineigentum an jedem der aneinandergrenzenden Grundstücke bis zur gemeinsamen Grenze reicht, beseitigt nicht die im § 854 ABGB vorgesehene Vermutung, wonach jener Teil, auf dem sich die Grenzanlage befindet, im Miteigentum beider Grenznachbarn steht
Der Kläger muss sich zu der konkret vorgeworfenen Verletzungshandlung auf eine taugliche gesetzliche oder vertragliche Rechtsgrundlage für die materielle Rechnungslegungspflicht berufen können, aus der sich ergibt, worauf sich die Rechnungslegungspflicht bezieht
Auch wenn das durchgeführte Vergabeverfahren (Direktvergabe) als solches („an seiner Wurzel“) rechtswidrig war, steht der Ersatz des Erfüllungsinteresses nur dann zu, wenn der Vertrag ohne Pflichtverletzung zustande gekommen wäre, der Klägerin also nach Durchführung der erforderlichen ...
Das Ausmaß von Kommunalsteuern ist nur Reflexwirkung der Beschäftigungspflicht; das für den Fall der nicht oder nicht vollständigen Erfüllung der Beschäftigungspflicht vereinbarte Pönale kann daher nicht Gegenstand einer Reallast sein
Dem Bestandgeber steht grundsätzlich auch gegen den Willen des Bestandnehmers das Recht zu, den Bestandgegenstand zu betreten, soweit dies im Interesse der Erhaltung des Hauses oder zur Ausübung der notwendigen Aufsicht erforderlich ist; auch andere überwiegende Interessen des Vermieters ...
Wird in einem Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter eine bestimmte Art der Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche vorgesehen, so gilt dies für jeden, der einen solchen vertraglichen Anspruch geltend macht
Der Kläger muss sich zu der konkret vorgeworfenen Verletzungshandlung auf eine taugliche gesetzliche oder vertragliche Rechtsgrundlage für die materielle Rechnungslegungspflicht berufen können, aus der sich ergibt, worauf sich die Rechnungslegungspflicht bezieht
Die Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung gem § 94b Abs 3 VBG idF der 2. Dienstrechtsnovelle 2019 hat auch dann im Rahmen des anhängigen Verfahrens (hier: Feststellung eines altersdiskriminierungsfrei zu ermittelnden Entgeltanspruchs) zu erfolgen, wenn sie unstrittig ist; auf die ...
Auch wenn das durchgeführte Vergabeverfahren (Direktvergabe) als solches („an seiner Wurzel“) rechtswidrig war, steht der Ersatz des Erfüllungsinteresses nur dann zu, wenn der Vertrag ohne Pflichtverletzung zustande gekommen wäre, der Klägerin also nach Durchführung der erforderlichen ...
Wird die äußere Urkundeneinheit unmittelbar nach dem Leisten der Unterschriften hergestellt, ist von einem einheitlichen Testiervorgang auszugehen, der erst mit dieser Herstellung beendet ist; das gilt auch dann, wenn der Erblasser zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zugegen war
Das Ausmaß von Kommunalsteuern ist nur Reflexwirkung der Beschäftigungspflicht; das für den Fall der nicht oder nicht vollständigen Erfüllung der Beschäftigungspflicht vereinbarte Pönale kann daher nicht Gegenstand einer Reallast sein
Dass das Alleineigentum an jedem der aneinandergrenzenden Grundstücke bis zur gemeinsamen Grenze reicht, beseitigt nicht die im § 854 ABGB vorgesehene Vermutung, wonach jener Teil, auf dem sich die Grenzanlage befindet, im Miteigentum beider Grenznachbarn steht
Dem Bestandgeber steht grundsätzlich auch gegen den Willen des Bestandnehmers das Recht zu, den Bestandgegenstand zu betreten, soweit dies im Interesse der Erhaltung des Hauses oder zur Ausübung der notwendigen Aufsicht erforderlich ist; auch andere überwiegende Interessen des Vermieters ...

