Der Ausspruch eines Anspruchsverlustes gem § 10 AlVG hat stets bescheidmäßig zu erfolgen; eine formlose Einstellung gem § 24 Abs 1 AlVG kommt in Fällen, in denen es zu einer Rechtsfolge nach § 10 AlVG kommen soll, schon auf Grund des Wortlauts des § 24 Abs 1 AlVG, der darauf abstellt, dass ...
Dass die Behandlung im Zielland nicht gleichwertig, schwerer zugänglich oder kostenintensiver ist, ist unerheblich, allerdings muss der Betroffene auch tatsächlich Zugang zur notwendigen Behandlung haben, wobei die Kosten der Behandlung und Medikamente, das Bestehen eines sozialen und familiären ...
Der Wiedereinsetzungswerber hat von sich aus initiativ alles vorzubringen, was die Annahme eines die Rechtzeitigkeit der Vornahme einer Prozesshandlung hindernden Umstandes begründen kann; dazu zählt auch die Darstellung eines in der Kanzlei des Rechtsvertreters eingerichteten Kontrollsystems zur ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Vom Arbeitslosen wären die weiteren im Bewerbungsverfahren erforderlichen Schritte zu setzen gewesen, um mit der potentiellen Arbeitgeberin die tatsächlichen Anforderungen des Arbeitsplatzes und seine Eignung dafür zu klären
Wird in der Revision die Durchführung einer erneuten mündlichen Verhandlung eingefordert, ist konkret und fallbezogen darzulegen, weshalb die Abhaltung einer weiteren Tagsatzung zu einer für den Revisionswerber günstigeren Entscheidung hätte führen können
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Da § 93 Abs 1 ZPO auch im Grundbuchsverfahren gilt, hat auch die Zustellung eines Beschlusses der zweiten Instanz, mit dem das Grundbuchgesuch abgewiesen wurde, an den ausgewiesenen Rechtsvertreter des Antragstellers zu erfolgen
Der Ausspruch eines Anspruchsverlustes gem § 10 AlVG hat stets bescheidmäßig zu erfolgen; eine formlose Einstellung gem § 24 Abs 1 AlVG kommt in Fällen, in denen es zu einer Rechtsfolge nach § 10 AlVG kommen soll, schon auf Grund des Wortlauts des § 24 Abs 1 AlVG, der darauf abstellt, dass ...
Vom Arbeitslosen wären die weiteren im Bewerbungsverfahren erforderlichen Schritte zu setzen gewesen, um mit der potentiellen Arbeitgeberin die tatsächlichen Anforderungen des Arbeitsplatzes und seine Eignung dafür zu klären
Dass die Behandlung im Zielland nicht gleichwertig, schwerer zugänglich oder kostenintensiver ist, ist unerheblich, allerdings muss der Betroffene auch tatsächlich Zugang zur notwendigen Behandlung haben, wobei die Kosten der Behandlung und Medikamente, das Bestehen eines sozialen und familiären ...
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Der Wiedereinsetzungswerber hat von sich aus initiativ alles vorzubringen, was die Annahme eines die Rechtzeitigkeit der Vornahme einer Prozesshandlung hindernden Umstandes begründen kann; dazu zählt auch die Darstellung eines in der Kanzlei des Rechtsvertreters eingerichteten Kontrollsystems zur ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Da § 93 Abs 1 ZPO auch im Grundbuchsverfahren gilt, hat auch die Zustellung eines Beschlusses der zweiten Instanz, mit dem das Grundbuchgesuch abgewiesen wurde, an den ausgewiesenen Rechtsvertreter des Antragstellers zu erfolgen

