Die Bestimmung der Zeit, für welche die einstweilige Verfügung getroffen wird, kann durch die Bezeichnung eines Kalendertags, mit welchem die angeordneten Sicherungsmittel ihre Wirksamkeit verlieren oder durch Bestimmung eines Ereignisses, Vorfalls oder Umstands angegeben werden, bis zu dessen ...
Die Ablehnung der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels wegen des Verstoßes einer anderen, im Vorfeld ergangenen Entscheidung gegen den ordre public setzt jedenfalls voraus, dass jene Entscheidung, deren Vollstreckbarerklärung abgelehnt wird, unmittelbare Folge der vorhergehenden ...
Zurechnungsunfähigkeit des Tatopfers ist keine Voraussetzung für die Subsumtion nach § 205 Abs 1 StGB
Bei der schlichten Ausschlagung der Erbschaft für sich und die Nachkommen müssen die Formerfordernisse des § 1278 Abs 2 ABGB nicht eingehalten werden, sondern nur bei einer Ausschlagung des Erben zugunsten von Personen, die bei seinem Wegfall nicht ohnedies zu Erben berufen wären
Die mit der Versäumung der Tagsatzung bzw Einvernehmung oder der Frist zur Stellungnahme eingetretene Fiktion der Zustimmung kann nach stRsp und hA durch eine verspätet, sei es nach Beendigung der Tagsatzung oder Einvernehmung, sei es nach Ablauf der für die schriftliche Stellungnahme gesetzten ...
Bei der Berechnung einer Pensionsabfindung nach dem Teilwertverfahren und versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 5 Abs 2 AVRAG) sind fest stehende kollektivvertragliche Zeitvorrückungen zu berücksichtigen
Die gerichtliche Prüfungskompetenz unter dem Titel der Zulässigkeitskontrolle einer „sonstigen Beschränkung“ bezieht sich auch auf Eingriffe in Rechte, die außerhalb des UbG geregelt (und daher nicht „unterbringungsspezifisch“) sind
Der erkennende Senat gelangt zur Ansicht, dass die besseren Gründe für die Möglichkeit einer direkten Klage des pflichtteilsberechtigten, erbantrittserklärten Erben auf Ergänzung seines Pflichtteils durch Kürzung des Vermächtnisses iSv § 783 ABGB aF gegen den Vermächtnisnehmer, dem das ...
Die Bestimmung der Zeit, für welche die einstweilige Verfügung getroffen wird, kann durch die Bezeichnung eines Kalendertags, mit welchem die angeordneten Sicherungsmittel ihre Wirksamkeit verlieren oder durch Bestimmung eines Ereignisses, Vorfalls oder Umstands angegeben werden, bis zu dessen ...
Die mit der Versäumung der Tagsatzung bzw Einvernehmung oder der Frist zur Stellungnahme eingetretene Fiktion der Zustimmung kann nach stRsp und hA durch eine verspätet, sei es nach Beendigung der Tagsatzung oder Einvernehmung, sei es nach Ablauf der für die schriftliche Stellungnahme gesetzten ...
Die Ablehnung der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels wegen des Verstoßes einer anderen, im Vorfeld ergangenen Entscheidung gegen den ordre public setzt jedenfalls voraus, dass jene Entscheidung, deren Vollstreckbarerklärung abgelehnt wird, unmittelbare Folge der vorhergehenden ...
Bei der Berechnung einer Pensionsabfindung nach dem Teilwertverfahren und versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 5 Abs 2 AVRAG) sind fest stehende kollektivvertragliche Zeitvorrückungen zu berücksichtigen
Zurechnungsunfähigkeit des Tatopfers ist keine Voraussetzung für die Subsumtion nach § 205 Abs 1 StGB
Die gerichtliche Prüfungskompetenz unter dem Titel der Zulässigkeitskontrolle einer „sonstigen Beschränkung“ bezieht sich auch auf Eingriffe in Rechte, die außerhalb des UbG geregelt (und daher nicht „unterbringungsspezifisch“) sind
Bei der schlichten Ausschlagung der Erbschaft für sich und die Nachkommen müssen die Formerfordernisse des § 1278 Abs 2 ABGB nicht eingehalten werden, sondern nur bei einer Ausschlagung des Erben zugunsten von Personen, die bei seinem Wegfall nicht ohnedies zu Erben berufen wären
Der erkennende Senat gelangt zur Ansicht, dass die besseren Gründe für die Möglichkeit einer direkten Klage des pflichtteilsberechtigten, erbantrittserklärten Erben auf Ergänzung seines Pflichtteils durch Kürzung des Vermächtnisses iSv § 783 ABGB aF gegen den Vermächtnisnehmer, dem das ...

