Gelingt dem Patienten der (Anscheins-)Beweis, dass die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts durch den ärztlichen Kunstfehler nicht bloß unwesentlich erhöht wurde, kann der Krankenanstaltenträger seinerseits beweisen, dass die ihm zuzurechnende Sorgfaltsverletzung „mit größter ...
Das Neuerungsverbot nach § 41 VwGG gilt nur im Verfahren vor dem VwGH, nicht aber in jenem vor dem BFG (vgl § 270 zweiter Satz BAO)
Erfolgt die Aufhebung einer Entscheidung durch den VwGH - wie im ersten Rechtsgang -, weil es das VwG unterlassen hat, die für die Beurteilung des Rechtsfalls wesentlichen Tatsachenfeststellungen zu treffen, so besteht die Herstellung des der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustands ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
§ 11 Abs 2 FSG-GV normiert zwar kein bestimmtes Untersuchungsintervall, aber implizit mindestens zwei Kontrolluntersuchungen im fünfjährigen Zeitraum, also im Zeitabstand von 2,5 Jahren; die Vorschreibung häufigerer Kontrolluntersuchungen oder anderer Zeitabstände bedürfte daher einer näheren ...
Da das VwG gegenständlich bei seiner Entscheidung gem § 63 Abs 1 VwGG an die Rechtsauffassung des VwGH gebunden war, wonach bezogen auf den Zeitpunkt der Erlassung des Erkenntnisses des VwG keine für die Feststellung der dauerhaften Unzulässigkeit einer Rückkehrentscheidung und Erteilung eines ...
Zustellmängel werden gem § 7 ZustG mit Übernahme der Sendung durch einen Postbevollmächtigten geheilt; Zustellungen von Bescheiden unter Verwendung des Formulars 4/1 der ZustFormV unterliegen den Bestimmungen des ZustG
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Gelingt dem Patienten der (Anscheins-)Beweis, dass die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts durch den ärztlichen Kunstfehler nicht bloß unwesentlich erhöht wurde, kann der Krankenanstaltenträger seinerseits beweisen, dass die ihm zuzurechnende Sorgfaltsverletzung „mit größter ...
§ 11 Abs 2 FSG-GV normiert zwar kein bestimmtes Untersuchungsintervall, aber implizit mindestens zwei Kontrolluntersuchungen im fünfjährigen Zeitraum, also im Zeitabstand von 2,5 Jahren; die Vorschreibung häufigerer Kontrolluntersuchungen oder anderer Zeitabstände bedürfte daher einer näheren ...
Das Neuerungsverbot nach § 41 VwGG gilt nur im Verfahren vor dem VwGH, nicht aber in jenem vor dem BFG (vgl § 270 zweiter Satz BAO)
Da das VwG gegenständlich bei seiner Entscheidung gem § 63 Abs 1 VwGG an die Rechtsauffassung des VwGH gebunden war, wonach bezogen auf den Zeitpunkt der Erlassung des Erkenntnisses des VwG keine für die Feststellung der dauerhaften Unzulässigkeit einer Rückkehrentscheidung und Erteilung eines ...
Erfolgt die Aufhebung einer Entscheidung durch den VwGH - wie im ersten Rechtsgang -, weil es das VwG unterlassen hat, die für die Beurteilung des Rechtsfalls wesentlichen Tatsachenfeststellungen zu treffen, so besteht die Herstellung des der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustands ...
Zustellmängel werden gem § 7 ZustG mit Übernahme der Sendung durch einen Postbevollmächtigten geheilt; Zustellungen von Bescheiden unter Verwendung des Formulars 4/1 der ZustFormV unterliegen den Bestimmungen des ZustG
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