Das Medienprivileg nach § 9 Abs 1 DSG bewirkt, dass die Zuständigkeit nach § 29 Abs 2 DSG in einem Verfahren gegen eine Medieninhaberin keine Anwendung findet, soweit die Daten zu journalistischen Zwecken des Medienunternehmens oder Mediendienstes verarbeitet wurden
Ob der Rechtsmittelschriftsatz als Zulassungsvorstellung an das Rekursgericht zu qualifizieren und daher diesem vorzulegen oder einem Verbesserungsverfahren zu unterziehen ist, obliegt (zunächst) der Beurteilung des Erstgerichts
Hat der Kläger seiner Ansprüche (denkmöglich) auch auf die DSGVO gestützt und ist über einen einheitlichen Sachverhalt zu entscheiden, so genügt es, wenn die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts in Ansehung dieses Rechtsgrundes vorliegt
Ein wichtiger Grund iSd § 25 Abs 1 DSt wurde fallbezogen darin erblickt, dass der OGH im zu delegierenden Verfahren bereits zwei Erkenntnisse des Disziplinarrats und überdies ein weiteres, vom selben Disziplinarrat gegen die Beschuldigte ausgesprochenes Erkenntnis wegen des Vorliegens von ...
Die Rekurslegitimation des nahen Angehörigen „im eigenen Namen“ beschränkt sich auf die Entscheidung über die Person des gerichtlichen Erwachsenenvertreters
Es reicht aus, wenn der Nebenintervenient einen zu befürchtenden Rückgriff plausibel darstellen kann; die denkbaren rechtlichen Schritte in einem drohenden Regressprozess sind vom Nebenintervenienten nicht im Einzelnen konkret darzustellen
Im vorliegenden Fall ist es nicht zu beanstanden, dass das Rekursgericht die Aussagen, dass „nirgendwo sonst“ als bei den Ärzten die Gesundheit beginnt bzw die Medikamentenabgabe erfolgt, als objektiv nachprüfbare Tatsachenbehauptungen qualifizierte, zumal aufgrund der ...
Im vorliegenden Fall finden in den monatlich den Regelbedarf übersteigenden Unterhaltsbeiträgen innerhalb eines – gegenüber der üblichen Nutzungsdauer eines Laptops kurzen – Zeitraums von 8 Monaten die aufgewendeten Kosten Deckung, umso mehr, als die kommende Notwendigkeit der Anschaffung ...
Das Medienprivileg nach § 9 Abs 1 DSG bewirkt, dass die Zuständigkeit nach § 29 Abs 2 DSG in einem Verfahren gegen eine Medieninhaberin keine Anwendung findet, soweit die Daten zu journalistischen Zwecken des Medienunternehmens oder Mediendienstes verarbeitet wurden
Die Rekurslegitimation des nahen Angehörigen „im eigenen Namen“ beschränkt sich auf die Entscheidung über die Person des gerichtlichen Erwachsenenvertreters
Ob der Rechtsmittelschriftsatz als Zulassungsvorstellung an das Rekursgericht zu qualifizieren und daher diesem vorzulegen oder einem Verbesserungsverfahren zu unterziehen ist, obliegt (zunächst) der Beurteilung des Erstgerichts
Es reicht aus, wenn der Nebenintervenient einen zu befürchtenden Rückgriff plausibel darstellen kann; die denkbaren rechtlichen Schritte in einem drohenden Regressprozess sind vom Nebenintervenienten nicht im Einzelnen konkret darzustellen
Hat der Kläger seiner Ansprüche (denkmöglich) auch auf die DSGVO gestützt und ist über einen einheitlichen Sachverhalt zu entscheiden, so genügt es, wenn die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts in Ansehung dieses Rechtsgrundes vorliegt
Im vorliegenden Fall ist es nicht zu beanstanden, dass das Rekursgericht die Aussagen, dass „nirgendwo sonst“ als bei den Ärzten die Gesundheit beginnt bzw die Medikamentenabgabe erfolgt, als objektiv nachprüfbare Tatsachenbehauptungen qualifizierte, zumal aufgrund der ...
Ein wichtiger Grund iSd § 25 Abs 1 DSt wurde fallbezogen darin erblickt, dass der OGH im zu delegierenden Verfahren bereits zwei Erkenntnisse des Disziplinarrats und überdies ein weiteres, vom selben Disziplinarrat gegen die Beschuldigte ausgesprochenes Erkenntnis wegen des Vorliegens von ...
Im vorliegenden Fall finden in den monatlich den Regelbedarf übersteigenden Unterhaltsbeiträgen innerhalb eines – gegenüber der üblichen Nutzungsdauer eines Laptops kurzen – Zeitraums von 8 Monaten die aufgewendeten Kosten Deckung, umso mehr, als die kommende Notwendigkeit der Anschaffung ...

