Eine Dienstbarkeit darf durch eine Teilung des herrschenden Grundstücks zwar nicht erweitert oder beschwerlicher gemacht werden, eine Mehrbelastung ist aber zulässig, wenn bei der Begründung der Dienstbarkeit an eine durch Teilung des herrschenden Grundstücks künftig entstehende Mehrbelastung ...
Für die Beurteilung, ob nicht mehr als 2 selbständige Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten vorhanden sind, ist nicht auf den tatsächlichen baulichen Zustand im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, sondern auf jenen im Zeitpunkt des Mietbeginns abzustellen
Es ist Sache des Versicherers ausdrücklich eine sachliche Beschränkung seiner Deckungszusage für Vorschäden zu vereinbaren, wenn er eine solche zur Anwendung bringen will; unterlässt er dies, so kommt es darauf an, ob diese für den durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer dennoch aus ...
Der Werkunternehmer kann auch nach rechtswirksamen Vertragsrücktritt des Werkbestellers (§ 918 ABGB) der auf Ersatz des Nichterfüllungsschadens gerichteten Schadenersatzklage die Einrede der laesio enormis entgegenhalten
Selbst für den Fall der Kündigung durch einen (schlichten) Miteigentümer gilt, dass dieser dann aktiv legitimiert ist, wenn er im Kündigungsverfahren die Zustimmung der übrigen Miteigentümer (der Mehrheit) nachweist; ein Nachweis, dass die Zustimmung der Mehrheit bereits im Zeitpunkt der ...
In Einzelfällen ist ein von krass ungleichen Interessenlagen ausgehendes, in seinen Auswirkungen mit einer eklatanten vermögensrechtlichen Benachteiligung des beklagten Mitteilhabers verbundenes Teilungsbegehren aufgrund des Verstoßes gegen den allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben als ...
Eine Pauschalpreisvereinbarung mit Leistungsinhalten (hier: Herstellung einer Fassade) kann wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) angefochten werden
Aus welchen Gründen die den Sachwalter (Erwachsenenvertreter) gegenüber dem Pflegebefohlenen treffenden Pflichten dann auch dem Schutz der Vermögensinteressen eines Dritten dienen sollten, wenn diesem selbst kein Sorgfaltsvorwurf (in eigenen Angelegenheiten) zu machen ist, versucht die Revision ...
Eine Dienstbarkeit darf durch eine Teilung des herrschenden Grundstücks zwar nicht erweitert oder beschwerlicher gemacht werden, eine Mehrbelastung ist aber zulässig, wenn bei der Begründung der Dienstbarkeit an eine durch Teilung des herrschenden Grundstücks künftig entstehende Mehrbelastung ...
Selbst für den Fall der Kündigung durch einen (schlichten) Miteigentümer gilt, dass dieser dann aktiv legitimiert ist, wenn er im Kündigungsverfahren die Zustimmung der übrigen Miteigentümer (der Mehrheit) nachweist; ein Nachweis, dass die Zustimmung der Mehrheit bereits im Zeitpunkt der ...
Für die Beurteilung, ob nicht mehr als 2 selbständige Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten vorhanden sind, ist nicht auf den tatsächlichen baulichen Zustand im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, sondern auf jenen im Zeitpunkt des Mietbeginns abzustellen
In Einzelfällen ist ein von krass ungleichen Interessenlagen ausgehendes, in seinen Auswirkungen mit einer eklatanten vermögensrechtlichen Benachteiligung des beklagten Mitteilhabers verbundenes Teilungsbegehren aufgrund des Verstoßes gegen den allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben als ...
Es ist Sache des Versicherers ausdrücklich eine sachliche Beschränkung seiner Deckungszusage für Vorschäden zu vereinbaren, wenn er eine solche zur Anwendung bringen will; unterlässt er dies, so kommt es darauf an, ob diese für den durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer dennoch aus ...
Eine Pauschalpreisvereinbarung mit Leistungsinhalten (hier: Herstellung einer Fassade) kann wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) angefochten werden
Der Werkunternehmer kann auch nach rechtswirksamen Vertragsrücktritt des Werkbestellers (§ 918 ABGB) der auf Ersatz des Nichterfüllungsschadens gerichteten Schadenersatzklage die Einrede der laesio enormis entgegenhalten
Aus welchen Gründen die den Sachwalter (Erwachsenenvertreter) gegenüber dem Pflegebefohlenen treffenden Pflichten dann auch dem Schutz der Vermögensinteressen eines Dritten dienen sollten, wenn diesem selbst kein Sorgfaltsvorwurf (in eigenen Angelegenheiten) zu machen ist, versucht die Revision ...

