Die nach Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft erfolgte Reduktion des Kreditsaldos durch den Mann ist dann nicht weiter zu berücksichtigen, wenn er derjenige ist, dem die Sache verbleibt bzw der sie erhält
Auf den Fall der Weitergabe einer Wohnung ist nur § 30 Abs 2 Z 4 MRG als speziellere Regelung anzuwenden und nicht § 30 Abs 2 Z 6 MRG, der va als Abhilfe gegen das „Horten“ mehrerer Wohnungen durch den Mieter gedacht ist
Die Einräumung des Rechts zur Untervermietung ist für sich allein noch keine Maßnahme der außergewöhnlichen Verwaltung
Das unterschiedliche Gewicht zweier PKWs kann nicht zur Annahme einer unterschiedlichen gewöhnlichen Betriebsgefahr führen; mit dem Verhältnis zwischen PKW und LKW sind die Gewichtsrelationen zwischen zwei PKWs im Regelfall nicht vergleichbar
Wer diese Anmerkung anstrebt, muss in einem bücherlichen Recht verletzt sein und die Wiederherstellung des Grundbuchstands verlangen; hingegen ist die Streitanmerkung einer Klage, deren Begehren nicht auf Unwirksamkeit und Löschung eines bücherlichen Rechts, sondern nur auf die Lösung einer für ...
Mussten die Mieter von einem ihnen angelasteten falschen Lüftungsverhalten ausgehen und damit von ihrem Fehlverhalten, kann in der dennoch erfolgten Mietzinszahlung kein konkludenter Verzicht auf die Mietzinsminderung erblickt werden
Wird die Ausfolgung an die Zustimmung des Erlegers geknüpft so kann der Erlag keine schuldbefreiende Wirkung haben und somit sein Ziel nicht erreichen
Im vorliegenden Fall wurden keine Umstände festgestellt, die den betriebsangehörigen Kläger auf seinem Weg in ein anderes Betriebsgebäude daran gehindert hätten, den äußersten Fahrbahnrand zu benützen; die Beurteilung des Berufungsgerichts, der Kläger, der im Abstand von zumindest 1,2 m vom ...
Die nach Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft erfolgte Reduktion des Kreditsaldos durch den Mann ist dann nicht weiter zu berücksichtigen, wenn er derjenige ist, dem die Sache verbleibt bzw der sie erhält
Wer diese Anmerkung anstrebt, muss in einem bücherlichen Recht verletzt sein und die Wiederherstellung des Grundbuchstands verlangen; hingegen ist die Streitanmerkung einer Klage, deren Begehren nicht auf Unwirksamkeit und Löschung eines bücherlichen Rechts, sondern nur auf die Lösung einer für ...
Auf den Fall der Weitergabe einer Wohnung ist nur § 30 Abs 2 Z 4 MRG als speziellere Regelung anzuwenden und nicht § 30 Abs 2 Z 6 MRG, der va als Abhilfe gegen das „Horten“ mehrerer Wohnungen durch den Mieter gedacht ist
Mussten die Mieter von einem ihnen angelasteten falschen Lüftungsverhalten ausgehen und damit von ihrem Fehlverhalten, kann in der dennoch erfolgten Mietzinszahlung kein konkludenter Verzicht auf die Mietzinsminderung erblickt werden
Die Einräumung des Rechts zur Untervermietung ist für sich allein noch keine Maßnahme der außergewöhnlichen Verwaltung
Wird die Ausfolgung an die Zustimmung des Erlegers geknüpft so kann der Erlag keine schuldbefreiende Wirkung haben und somit sein Ziel nicht erreichen
Das unterschiedliche Gewicht zweier PKWs kann nicht zur Annahme einer unterschiedlichen gewöhnlichen Betriebsgefahr führen; mit dem Verhältnis zwischen PKW und LKW sind die Gewichtsrelationen zwischen zwei PKWs im Regelfall nicht vergleichbar
Im vorliegenden Fall wurden keine Umstände festgestellt, die den betriebsangehörigen Kläger auf seinem Weg in ein anderes Betriebsgebäude daran gehindert hätten, den äußersten Fahrbahnrand zu benützen; die Beurteilung des Berufungsgerichts, der Kläger, der im Abstand von zumindest 1,2 m vom ...

