Nach der Rsp des VwGH ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vom BFA unter dem Gesichtspunkt „entschiedene Sache“ vorgenommenen Antragszurückweisung nach § 58 Abs 10 AsylG 2005 jener der Erlassung des behördlichen Bescheides
Der Aufbau des angefochtenen Erkenntnisses entspricht nicht den Vorgaben des § 17 VwGVG iVm § 60 AVG, wenn im Rahmen des "Sachverhaltes" Feststellungen des VwG und beweiswürdigende Erwägungen gemischt dargestellt werden
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Ein Erbprätendent, der den Standpunkt vertritt, dass aufgrund des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers in Deutschland deutsche Gerichte international zuständig seien, ist im Verfahren zur Prüfung der internationalen Zuständigkeit auch ohne Abgabe einer Erbantrittserklärung ...
Aktenwidrigkeit ist dann gegeben, wenn die Entscheidung in ihrer Begründung von einem Sachverhalt ausgeht, der sich aus dem Akt überhaupt nicht oder nicht in der angenommenen Weise ergibt, wenn also die Feststellung jener tatsächlichen Umstände unrichtig ist, die für den Spruch der Entscheidung ...
Ein rechtskräftiger Bescheid entfaltet selbst dann seine volle Rechtswirksamkeit, wenn er mit der objektiven Rechtslage in Widerspruch steht
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Bestrittene Forderungen der Verlassenschaft sind in das Inventar nur aufzunehmen, wenn ihr Bestand bescheinigt ist
Nach der Rsp des VwGH ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vom BFA unter dem Gesichtspunkt „entschiedene Sache“ vorgenommenen Antragszurückweisung nach § 58 Abs 10 AsylG 2005 jener der Erlassung des behördlichen Bescheides
Aktenwidrigkeit ist dann gegeben, wenn die Entscheidung in ihrer Begründung von einem Sachverhalt ausgeht, der sich aus dem Akt überhaupt nicht oder nicht in der angenommenen Weise ergibt, wenn also die Feststellung jener tatsächlichen Umstände unrichtig ist, die für den Spruch der Entscheidung ...
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Ein rechtskräftiger Bescheid entfaltet selbst dann seine volle Rechtswirksamkeit, wenn er mit der objektiven Rechtslage in Widerspruch steht
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