Das „Setzen auf den Pflichtteil“ führt nun anders als nach altem Recht im Zweifel zu einer Beitragspflicht der Vermächtnisnehmer zur Erfüllung der vom Erblasser durch seine Verfügungen nicht (voll) gedeckten Pflichtteilsansprüche, auch wenn es zweifelhaft erscheint, ob diese Rechtsfolge dem ...
Das Vorbringen der Kläger, den Weg über das Grundstück der Erstbeklagten seit mehr als 30 Jahren als bequemen Zugang zum anschließenden Waldgrundstück zu Erholungszwecken zu nützen, ist grundsätzlich geeignet, die behauptete Servitutsersitzung zu begründen
Das Berufungsgericht hat der Beklagten entgegengehalten, dass sie weder Vorbringen noch Beweisanbote dafür erstattet hat, dass der Marktpreis für die vom Kläger erbrachten Leistungen mehr als 50 % unter dessen Rechnungsbeträgen läge; allein aus der in § 10 Z 4 lit a RATG normierten ...
Zwar ist richtig, dass ein Fahrzeuglenker auch mit schwer wahrnehmbaren, also auch mit dunklen, unbeleuchteten Hindernissen auf der Fahrbahn rechnen muss; er braucht aber die Wahl seiner Geschwindigkeit nicht auf plötzlich, unvermutet und für ihn nicht vorhersehbar auftauchende Hindernisse ...
Ob die Identität der Zeugen aus der Urkunde hervorgeht, unterliegt der Beurteilung im Einzelfall
Sie ersetzt den von der Eigentümergemeinschaft abgelehnten oder versäumten Mehrheitsbeschluss
Allenfalls verbleibende Unklarheiten über die Sicht- und Reaktionsmöglichkeiten des Erstbeklagten, etwa wenn nicht festgestellt werden könnte, ob er den Fußgänger beim Betreten der Fahrbahn wahrnehmen und durch eine adäquate Geschwindigkeitsverminderung darauf reagieren konnte, gehen zu Lasten ...
Die Beklagte hat die 8 cm tiefe Senke auf dem Verbindungsweg für jedenfalls mehr als ein halbes Jahr bestehen lassen; sie blieb aber dennoch nicht untätig, sondern hat in beiden Fahrtrichtungen vor dem schadhaften Abschnitt der Fahrbahn die in § 50 Z 1 StVO geregelten Gefahrenzeichen ...
Das „Setzen auf den Pflichtteil“ führt nun anders als nach altem Recht im Zweifel zu einer Beitragspflicht der Vermächtnisnehmer zur Erfüllung der vom Erblasser durch seine Verfügungen nicht (voll) gedeckten Pflichtteilsansprüche, auch wenn es zweifelhaft erscheint, ob diese Rechtsfolge dem ...
Ob die Identität der Zeugen aus der Urkunde hervorgeht, unterliegt der Beurteilung im Einzelfall
Das Vorbringen der Kläger, den Weg über das Grundstück der Erstbeklagten seit mehr als 30 Jahren als bequemen Zugang zum anschließenden Waldgrundstück zu Erholungszwecken zu nützen, ist grundsätzlich geeignet, die behauptete Servitutsersitzung zu begründen
Sie ersetzt den von der Eigentümergemeinschaft abgelehnten oder versäumten Mehrheitsbeschluss
Das Berufungsgericht hat der Beklagten entgegengehalten, dass sie weder Vorbringen noch Beweisanbote dafür erstattet hat, dass der Marktpreis für die vom Kläger erbrachten Leistungen mehr als 50 % unter dessen Rechnungsbeträgen läge; allein aus der in § 10 Z 4 lit a RATG normierten ...
Allenfalls verbleibende Unklarheiten über die Sicht- und Reaktionsmöglichkeiten des Erstbeklagten, etwa wenn nicht festgestellt werden könnte, ob er den Fußgänger beim Betreten der Fahrbahn wahrnehmen und durch eine adäquate Geschwindigkeitsverminderung darauf reagieren konnte, gehen zu Lasten ...
Zwar ist richtig, dass ein Fahrzeuglenker auch mit schwer wahrnehmbaren, also auch mit dunklen, unbeleuchteten Hindernissen auf der Fahrbahn rechnen muss; er braucht aber die Wahl seiner Geschwindigkeit nicht auf plötzlich, unvermutet und für ihn nicht vorhersehbar auftauchende Hindernisse ...
Die Beklagte hat die 8 cm tiefe Senke auf dem Verbindungsweg für jedenfalls mehr als ein halbes Jahr bestehen lassen; sie blieb aber dennoch nicht untätig, sondern hat in beiden Fahrtrichtungen vor dem schadhaften Abschnitt der Fahrbahn die in § 50 Z 1 StVO geregelten Gefahrenzeichen ...

