Bei einer Vorrangstraße mit besonderem Verlauf gilt zwischen zwei Fahrzeuglenkern, die jeweils ein mit einer Zusatztafel gem § 54 Abs 5 lit e StVO versehenes Vorrangzeichen „Halt“ zu beachten haben, der Rechtsvorrang
Dies gilt allerdings nur dann, wenn innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist rechtzeitig eine alle der Bestrafung zu Grunde liegenden Sachverhaltselemente enthaltende Verfolgungshandlung (wozu auch die Tathandlung gehört) durch die Behörde gesetzt wurde
Wird in der Revision Aktenwidrigkeit geltend gemacht, handelt es sich dabei um einen Verfahrensmangel, dessen Relevanz im Hinblick auf den Verfahrensausgang aufgezeigt werden muss
Ob es sich um eine Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gehandelt hat, unterliegt einer einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG
Eine unzutreffende Rechtsansicht macht den Rechtsanwalt dann nicht schadenersatzpflichtig, wenn sich eine Spruchpraxis zu einer bestimmten Rechtsfrage noch nicht gebildet hat; in diesem Fall kann dem Rechtsanwalt kein Vorwurf gemacht werden, wenn ein von ihm eingenommener, an sich vertretbarer ...
Der Umstand, dass der Abtretungsbeschluss des VfGH keinen Hinweis auf die nach § 26 Abs 4 VwGG gebotene Vorgangsweise enthält, vermag keinen Wiedereinsetzungsfall nach § 46 Abs 2 VwGG zu begründen
Das VwG hat auch über Anträge, die unzulässig sind, durch eine (zurückweisende) Entscheidung zu entscheiden und somit liegt eine Entscheidungspflicht iSd § 34 Abs 1 VwGVG, deren Verletzung zur Erhebung eines Fristsetzungsantrages iSd Art 133 Abs 7 B-VG bzw des § 38 VwGG berechtigt, vor
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Bei einer Vorrangstraße mit besonderem Verlauf gilt zwischen zwei Fahrzeuglenkern, die jeweils ein mit einer Zusatztafel gem § 54 Abs 5 lit e StVO versehenes Vorrangzeichen „Halt“ zu beachten haben, der Rechtsvorrang
Eine unzutreffende Rechtsansicht macht den Rechtsanwalt dann nicht schadenersatzpflichtig, wenn sich eine Spruchpraxis zu einer bestimmten Rechtsfrage noch nicht gebildet hat; in diesem Fall kann dem Rechtsanwalt kein Vorwurf gemacht werden, wenn ein von ihm eingenommener, an sich vertretbarer ...
Dies gilt allerdings nur dann, wenn innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist rechtzeitig eine alle der Bestrafung zu Grunde liegenden Sachverhaltselemente enthaltende Verfolgungshandlung (wozu auch die Tathandlung gehört) durch die Behörde gesetzt wurde
Der Umstand, dass der Abtretungsbeschluss des VfGH keinen Hinweis auf die nach § 26 Abs 4 VwGG gebotene Vorgangsweise enthält, vermag keinen Wiedereinsetzungsfall nach § 46 Abs 2 VwGG zu begründen
Wird in der Revision Aktenwidrigkeit geltend gemacht, handelt es sich dabei um einen Verfahrensmangel, dessen Relevanz im Hinblick auf den Verfahrensausgang aufgezeigt werden muss
Das VwG hat auch über Anträge, die unzulässig sind, durch eine (zurückweisende) Entscheidung zu entscheiden und somit liegt eine Entscheidungspflicht iSd § 34 Abs 1 VwGVG, deren Verletzung zur Erhebung eines Fristsetzungsantrages iSd Art 133 Abs 7 B-VG bzw des § 38 VwGG berechtigt, vor
Ob es sich um eine Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gehandelt hat, unterliegt einer einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG
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