Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Dem Pflichtteilsberechtigten, der dem Verfahren nicht oder nicht ordnungsgemäß beigezogen wurde, kommt die Rechtsmittelbefugnis gegen den Einantwortungsbeschluss zu
Im Verfahren über die Höhe der Barabfindung des ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafters sind keine individuellen, ziffernmäßig bestimmten Leistungszusprüche vorzunehmen
Der Strafaufschub nach § 39 Abs 1 SMG ist nur bis zum Beginn des Vollzugs der betreffenden Strafe zulässig; einzig für die Übernahme in den Strafvollzug (§ 3 Abs 4 StVG) sieht § 39 Abs 1 SMG eine Ausnahme vor; bei einer bis dahin erfolgten Antragstellung des Verurteilten oder von Amts wegen ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die ausgeschlossenen Gesellschafter haben für den Zuzahlungsbetrag Anspruch auf Zinsen in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz ab dem der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung folgenden Tag bis 2 Monate nach dem Tag der Veröffentlichung des Beschlusses in der Ediktsdatei; danach ...
Unter den Voraussetzungen des § 40 Abs 1 SMG ist jede(r) einzelne der zuvor gemeinsam nach § 39 Abs 1 SMG aufgeschobenen Strafen(-teile) nachträglich bedingt nachzusehen; zur Entscheidung hierüber ist gem § 40 Abs 1 erster Satz SMG (nicht das „erkennende“ iSd § 397 letzter Satz StPO, ...
Die Auslegung des Mannes, ein beiden Streitteilen eingeräumtes Wohnungsgebrauchsrecht könne (weil es sich um ein höchstpersönliches Recht handle) weder von einem auf den anderen übertragen, noch einem Teil entzogen werden (weil die von ihm als „abschließend“ verstandene Regelung des § 87 ...
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BGBl-Langtitel der letzten Woche
Dem Pflichtteilsberechtigten, der dem Verfahren nicht oder nicht ordnungsgemäß beigezogen wurde, kommt die Rechtsmittelbefugnis gegen den Einantwortungsbeschluss zu
Die ausgeschlossenen Gesellschafter haben für den Zuzahlungsbetrag Anspruch auf Zinsen in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz ab dem der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung folgenden Tag bis 2 Monate nach dem Tag der Veröffentlichung des Beschlusses in der Ediktsdatei; danach ...
Im Verfahren über die Höhe der Barabfindung des ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafters sind keine individuellen, ziffernmäßig bestimmten Leistungszusprüche vorzunehmen
Unter den Voraussetzungen des § 40 Abs 1 SMG ist jede(r) einzelne der zuvor gemeinsam nach § 39 Abs 1 SMG aufgeschobenen Strafen(-teile) nachträglich bedingt nachzusehen; zur Entscheidung hierüber ist gem § 40 Abs 1 erster Satz SMG (nicht das „erkennende“ iSd § 397 letzter Satz StPO, ...
Der Strafaufschub nach § 39 Abs 1 SMG ist nur bis zum Beginn des Vollzugs der betreffenden Strafe zulässig; einzig für die Übernahme in den Strafvollzug (§ 3 Abs 4 StVG) sieht § 39 Abs 1 SMG eine Ausnahme vor; bei einer bis dahin erfolgten Antragstellung des Verurteilten oder von Amts wegen ...
Die Auslegung des Mannes, ein beiden Streitteilen eingeräumtes Wohnungsgebrauchsrecht könne (weil es sich um ein höchstpersönliches Recht handle) weder von einem auf den anderen übertragen, noch einem Teil entzogen werden (weil die von ihm als „abschließend“ verstandene Regelung des § 87 ...

