Ein Wettbewerb findet auch zwischen Marktteilnehmern unterschiedlicher Absatzstufen statt, hängt doch etwa die Absatzmöglichkeit eines Generalimporteurs (oder Herstellers) letztlich vom Erfolg der nachgelagerten Absatzstufen ab
Die Ausschlagung kann nicht bedingt erfolgen; sie unterliegt denselben Formerfordernissen wie die positive Erklärung und erfordert daher Schriftlichkeit
Die Deckungspflicht für den Anspruch auf entgangenen Gewinn ist grundsätzlich zu bejahen
Die Vorinstanzen gingen davon aus, dass bei einem neunjährigen Kind die grundsätzliche Einsicht vorauszusetzen sei, wonach ein Zerkratzen von Autos über einen Zeitraum von zwei Wochen kein harmloses, folgenloses Spiel, sondern ein Bosheitsakt sei; es handle sich hier nicht um unbedachtes, ...
Bei der Vergitterung des Zellenfensters einer Justizanstalt handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil kritischer Infrastruktur nach § 74 Abs 1 Z 11 StGB
Der Nachvermächtnisnehmer erwirbt mit Eintritt der Bedingung einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung des Vermächtnisgegenstands
Nach Art 5.2 ARB 2009 können mitversicherte Personen Deckungsansprüche gegenüber dem Versicherer nur mit Zustimmung des VN geltend machen; damit entspricht er im Ergebnis § 75 Abs 2 VersVG
Der Versicherungsnehmer hat die ihm zum Zeitpunkt der Beantwortung der Antragsfragen bekannten gefahrenerheblichen Umstände, daher auch die ihm bekannten Diagnosen, anzuzeigen; die Prüfung und Bewertung ist dann Sache des Versicherers; wird nach bestimmten Erkrankungen gefragt, ist eine zu diesem ...
Ein Wettbewerb findet auch zwischen Marktteilnehmern unterschiedlicher Absatzstufen statt, hängt doch etwa die Absatzmöglichkeit eines Generalimporteurs (oder Herstellers) letztlich vom Erfolg der nachgelagerten Absatzstufen ab
Bei der Vergitterung des Zellenfensters einer Justizanstalt handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil kritischer Infrastruktur nach § 74 Abs 1 Z 11 StGB
Die Ausschlagung kann nicht bedingt erfolgen; sie unterliegt denselben Formerfordernissen wie die positive Erklärung und erfordert daher Schriftlichkeit
Der Nachvermächtnisnehmer erwirbt mit Eintritt der Bedingung einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung des Vermächtnisgegenstands
Die Deckungspflicht für den Anspruch auf entgangenen Gewinn ist grundsätzlich zu bejahen
Nach Art 5.2 ARB 2009 können mitversicherte Personen Deckungsansprüche gegenüber dem Versicherer nur mit Zustimmung des VN geltend machen; damit entspricht er im Ergebnis § 75 Abs 2 VersVG
Die Vorinstanzen gingen davon aus, dass bei einem neunjährigen Kind die grundsätzliche Einsicht vorauszusetzen sei, wonach ein Zerkratzen von Autos über einen Zeitraum von zwei Wochen kein harmloses, folgenloses Spiel, sondern ein Bosheitsakt sei; es handle sich hier nicht um unbedachtes, ...
Der Versicherungsnehmer hat die ihm zum Zeitpunkt der Beantwortung der Antragsfragen bekannten gefahrenerheblichen Umstände, daher auch die ihm bekannten Diagnosen, anzuzeigen; die Prüfung und Bewertung ist dann Sache des Versicherers; wird nach bestimmten Erkrankungen gefragt, ist eine zu diesem ...

