Eine nicht regelmäßige Benutzung aus beruflichen Gründen schließt den Kündigungsgrund nur dann aus, wenn es sich um einen vorübergehenden Zustand handelt
Damit nunmehr ein gesundheitsgefährlicher Mangel in die Erhaltungspflicht des Vermieters fällt, muss es sich um eine „erhebliche“ Gefahr für die Gesundheit der Bewohner handeln; diese „Erheblichkeitsschwelle“ ist sowohl in der für die Erhaltung der allgemeinen Teile maßgeblichen ...
Zur Wahl des Gewährleistungsbehelfs betreffend allgemeine Teile ist ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft oder die Entscheidung des Außerstreitrichters dann entbehrlich, wenn Gemeinschaftsinteressen nicht beeinträchtigt werden können, also kein Interessenskonflikt möglich ist
Die in einem Kaufvertrag zwischen einem Bauträger und einem Verbraucher vereinbarte Verpflichtung zur Durchführung eines Schiedsgutachterverfahrens zur Feststellung von Mängeln ist im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern unwirksam
Nach der höchstgerichtlichen Rsp kann der Mieter bei der üblicherweise anzunehmenden durchschnittlichen Brauchbarkeit eines als Wohnung vermieteten Bestandobjekts erwarten, dass mit einem durchschnittlichen Lüften das Auslangen gefunden werden kann, während ein 7-mal tägliches Querlüften ...
Eine bisher nur von der Mehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer beschlossene Errichtung einer Gemeinschaftsanlage ist keine „bestehende Einrichtung“, an die ein Anschluss erfolgen könnte; ein solcher Beschluss kann daher der Privilegierung eines Antrags nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG nicht ...
Der Drittbegünstigte ist am Rechtsgeschäft nicht selbst beteiligt und wird auch nicht Vertragspartei; die Aufhebung des Vertrags kann nur zwischen den Vertragsparteien stattfinden, der Übergeber ist somit zur Klagsführung allein legitimiert
Die Errichtung eines kleinen Teils des Fundaments gilt schon als Baubeginn, wenn sie der Herstellung der (bewilligten) baulichen Anlage dient
Eine nicht regelmäßige Benutzung aus beruflichen Gründen schließt den Kündigungsgrund nur dann aus, wenn es sich um einen vorübergehenden Zustand handelt
Nach der höchstgerichtlichen Rsp kann der Mieter bei der üblicherweise anzunehmenden durchschnittlichen Brauchbarkeit eines als Wohnung vermieteten Bestandobjekts erwarten, dass mit einem durchschnittlichen Lüften das Auslangen gefunden werden kann, während ein 7-mal tägliches Querlüften ...
Damit nunmehr ein gesundheitsgefährlicher Mangel in die Erhaltungspflicht des Vermieters fällt, muss es sich um eine „erhebliche“ Gefahr für die Gesundheit der Bewohner handeln; diese „Erheblichkeitsschwelle“ ist sowohl in der für die Erhaltung der allgemeinen Teile maßgeblichen ...
Eine bisher nur von der Mehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer beschlossene Errichtung einer Gemeinschaftsanlage ist keine „bestehende Einrichtung“, an die ein Anschluss erfolgen könnte; ein solcher Beschluss kann daher der Privilegierung eines Antrags nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG nicht ...
Zur Wahl des Gewährleistungsbehelfs betreffend allgemeine Teile ist ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft oder die Entscheidung des Außerstreitrichters dann entbehrlich, wenn Gemeinschaftsinteressen nicht beeinträchtigt werden können, also kein Interessenskonflikt möglich ist
Der Drittbegünstigte ist am Rechtsgeschäft nicht selbst beteiligt und wird auch nicht Vertragspartei; die Aufhebung des Vertrags kann nur zwischen den Vertragsparteien stattfinden, der Übergeber ist somit zur Klagsführung allein legitimiert
Die in einem Kaufvertrag zwischen einem Bauträger und einem Verbraucher vereinbarte Verpflichtung zur Durchführung eines Schiedsgutachterverfahrens zur Feststellung von Mängeln ist im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern unwirksam
Die Errichtung eines kleinen Teils des Fundaments gilt schon als Baubeginn, wenn sie der Herstellung der (bewilligten) baulichen Anlage dient

