Bei der Bestimmung des § 1b Abs 2 IESG handelt es sich um eine rein ziffernmäßige Begrenzung des Insolvenzausfallgelds für zum Stichtag noch aushaftende Übertragungsbeträge
Es entspricht der Rechtsprechung, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer jahrelang seine Nichtanmeldung hinnimmt, ihn ein Mitverschulden an dem daraus resultierenden Schaden trifft
Der Sozialversicherungsträger (oder eine zur Weiterleitung gem § 361 Abs 4 ASVG verpflichtete Behörde) ist nicht verpflichtet, jedes Anbringen, dem erkennbare Hinweise auf ein bestimmtes Begehren fehlen, nach allen Richtungen dahin "auszuloten", "wer mit der Eingabe allenfalls sonst noch befasst ...
Zwingende arbeitsrechtliche Regelungen stehen einem Einwand der sittenwidrigen Berufung auf die Arbeitnehmerposition entgegen
Der bindende Ausspruch über die Gerichtsbesetzung wirkt ebenso wie die Heilung der unrichtigen Gerichtsbesetzung nach § 37 Abs 1 ASGG der systematischen Einheit wegen auch für ein allfälliges Rechtsmittelverfahren und bestimmt demgemäß die anzuwendenden Rechtsmittelzulassungsvorschriften
Anders als noch nach der Rechtslage vor der ZVN 2002 kann nunmehr in höherer Instanz auch dann ohne Beiziehung fachkundiger Laienrichter entschieden werden, wenn von den Vorinstanzen fachkundige Laienrichter beigezogen wurden, obwohl dies nicht vorgeschrieben gewesen wäre
Wurde Willensübereinstimmung darüber erzielt, dass dem Kläger unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie zustehen soll, steht der Umstand, dass die Höhe der Prämie nicht festgelegt wurde, der Wirksamkeit der Zusage nicht entgegen
Mit § 51 Abs 1 ASGG wurde keine Erweiterung der Rechtswegzulässigkeit für Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis geschaffen
Bei der Bestimmung des § 1b Abs 2 IESG handelt es sich um eine rein ziffernmäßige Begrenzung des Insolvenzausfallgelds für zum Stichtag noch aushaftende Übertragungsbeträge
Der bindende Ausspruch über die Gerichtsbesetzung wirkt ebenso wie die Heilung der unrichtigen Gerichtsbesetzung nach § 37 Abs 1 ASGG der systematischen Einheit wegen auch für ein allfälliges Rechtsmittelverfahren und bestimmt demgemäß die anzuwendenden Rechtsmittelzulassungsvorschriften
Es entspricht der Rechtsprechung, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer jahrelang seine Nichtanmeldung hinnimmt, ihn ein Mitverschulden an dem daraus resultierenden Schaden trifft
Anders als noch nach der Rechtslage vor der ZVN 2002 kann nunmehr in höherer Instanz auch dann ohne Beiziehung fachkundiger Laienrichter entschieden werden, wenn von den Vorinstanzen fachkundige Laienrichter beigezogen wurden, obwohl dies nicht vorgeschrieben gewesen wäre
Der Sozialversicherungsträger (oder eine zur Weiterleitung gem § 361 Abs 4 ASVG verpflichtete Behörde) ist nicht verpflichtet, jedes Anbringen, dem erkennbare Hinweise auf ein bestimmtes Begehren fehlen, nach allen Richtungen dahin "auszuloten", "wer mit der Eingabe allenfalls sonst noch befasst ...
Wurde Willensübereinstimmung darüber erzielt, dass dem Kläger unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie zustehen soll, steht der Umstand, dass die Höhe der Prämie nicht festgelegt wurde, der Wirksamkeit der Zusage nicht entgegen
Zwingende arbeitsrechtliche Regelungen stehen einem Einwand der sittenwidrigen Berufung auf die Arbeitnehmerposition entgegen
Mit § 51 Abs 1 ASGG wurde keine Erweiterung der Rechtswegzulässigkeit für Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis geschaffen

