Der Begriff der "einen" Tätigkeit iSd § 255 Abs 4 ASVG ist weit auszulegen und umfasst daher auch berufliche Entwicklungen
Bei Bemessung der Abfertigung sind Naturalbezüge mit ihrem tatsächlichen und nicht bloß mit dem fiskalischen Wert, der lediglich eine Orientierungshilfe darstellt, zu berücksichtigen; es ist darauf abzustellen, was sich der Arbeitnehmer durch den Naturalbezug erspart hat
Da nach § 1 Abs 6 Z 2 IESG idF BGBl I 102/2005 nur mehr "Gesellschafter, denen ein beherrschender Einfluss auf die Gesellschaft zusteht, (...)" vom Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld ausgenommen werden, kann die Versagung von Insolvenz-Ausfallgeld nicht auf die Organstellung eines ...
Die mit der Novelle BGBl I 35/2006 in § 36 Abs 2 AngG eingeführte Entgeltgrenze für Konkurrenzklauseln wirkt nicht zurück
Das Schriftlichkeitsgebot des § 32 VBG verlangt auch "Unterschriftlichkeit"; dieses Wirksamkeitserfordernis kann weder dadurch ersetzt werden, dass das zuständige Organ innerhalb der Kündigungsfrist eine Unterschrift nachzutragen versucht, noch dadurch, dass dieses mündlich bestätigt, dass das ...
Der Begriff der "Mobilitätshilfe im weiteren Sinn" ist weit auszulegen und umfasst bei Kleinkindern auch Behandlungs- und Therapiezeiten einschließlich der dafür erforderlichen Wartezeiten
Eine rückwirkende Erfassung von Erziehungszeiten im Ausmaß von bis zu 24 Beitragsmonaten, bei denen abstrakt der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nach dem KBGG in der Vergangenheit (noch vor der Schaffung dieses Gesetzes) bestanden hätte, kommt nicht in Betracht
Arbeitsverhältnisse mit nicht österreichischen Staatsbürgern ohne Befreiungsschein sind unerlaubt und nichtig, das gilt auch für den Fall, dass eine bestehende Beschäftigungsbewilligung durch Zeitablauf erlischt und keine Verlängerung beantragt wurde
Der Begriff der "einen" Tätigkeit iSd § 255 Abs 4 ASVG ist weit auszulegen und umfasst daher auch berufliche Entwicklungen
Das Schriftlichkeitsgebot des § 32 VBG verlangt auch "Unterschriftlichkeit"; dieses Wirksamkeitserfordernis kann weder dadurch ersetzt werden, dass das zuständige Organ innerhalb der Kündigungsfrist eine Unterschrift nachzutragen versucht, noch dadurch, dass dieses mündlich bestätigt, dass das ...
Bei Bemessung der Abfertigung sind Naturalbezüge mit ihrem tatsächlichen und nicht bloß mit dem fiskalischen Wert, der lediglich eine Orientierungshilfe darstellt, zu berücksichtigen; es ist darauf abzustellen, was sich der Arbeitnehmer durch den Naturalbezug erspart hat
Der Begriff der "Mobilitätshilfe im weiteren Sinn" ist weit auszulegen und umfasst bei Kleinkindern auch Behandlungs- und Therapiezeiten einschließlich der dafür erforderlichen Wartezeiten
Da nach § 1 Abs 6 Z 2 IESG idF BGBl I 102/2005 nur mehr "Gesellschafter, denen ein beherrschender Einfluss auf die Gesellschaft zusteht, (...)" vom Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld ausgenommen werden, kann die Versagung von Insolvenz-Ausfallgeld nicht auf die Organstellung eines ...
Eine rückwirkende Erfassung von Erziehungszeiten im Ausmaß von bis zu 24 Beitragsmonaten, bei denen abstrakt der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nach dem KBGG in der Vergangenheit (noch vor der Schaffung dieses Gesetzes) bestanden hätte, kommt nicht in Betracht
Die mit der Novelle BGBl I 35/2006 in § 36 Abs 2 AngG eingeführte Entgeltgrenze für Konkurrenzklauseln wirkt nicht zurück
Arbeitsverhältnisse mit nicht österreichischen Staatsbürgern ohne Befreiungsschein sind unerlaubt und nichtig, das gilt auch für den Fall, dass eine bestehende Beschäftigungsbewilligung durch Zeitablauf erlischt und keine Verlängerung beantragt wurde

