Der Rückersatz des während einer Ausbildung gezahlten Entgelts hängt nicht davon ab, dass diese Ausbildung während eines ununterbrochenen Zeitraums erfolgt ist
Die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 2 AVRAG ist auf die Veräußerung eines gesamten Unternehmens im Konkurs nicht anzuwenden
Die auf den Zeitraum nach Konkurseröffnung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses entfallenden und "verdienten" Sonderzahlungsanteile stellen - im Unterschied zu jenen Teilen der Sonderzahlungen, auf die zwar ein arbeitsvertraglicher Anspruch besteht, die aber mangels aufrechten Bestands ...
Die für die Feststellung einer aus mehreren Versicherungsfällen resultierenden Gesamtrente vorgesehene Frist verfolgt den Zweck, die dauernden Auswirkungen der Unfallfolgen endgültig abschätzen zu können
Die Auflösung eines Lehrverhältnisses per SMS entspricht nicht dem Schriftlichkeitsgebot des § 15 Abs 2 BAG
Für die Anwendung des Haftungsausschlusses des § 333 ASVG kommt es nicht darauf an, ob der Verletzte vom Arbeitgeber zur Vollversicherung (§§ 4 ff ASVG) oder zur Teilversicherung in der Unfallversicherung (§ 7 Z 3, § 8 Abs 1 Z 3 ASVG) angemeldet war oder nicht
Der "Abschluss der Bauarbeiten" iSd § 2 Abs 5 BauKG muss mit der mängelfreien Vollendung eines Werks nach § 1170 ABGB nicht zusammenfallen
Bei der konkreten Abwägung zwischen den Informationsinteressen des neuen Arbeitgebers, den Interessen des "alten" Arbeitgebers und jenen des Arbeitnehmers wird nicht nur auf die Grundsätze der Interessenabwägung, wie sie im § 1 Abs 1 DSG 2000 zugrundegelegt werden, sondern auch auf die ...
Der Rückersatz des während einer Ausbildung gezahlten Entgelts hängt nicht davon ab, dass diese Ausbildung während eines ununterbrochenen Zeitraums erfolgt ist
Die Auflösung eines Lehrverhältnisses per SMS entspricht nicht dem Schriftlichkeitsgebot des § 15 Abs 2 BAG
Die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 2 AVRAG ist auf die Veräußerung eines gesamten Unternehmens im Konkurs nicht anzuwenden
Für die Anwendung des Haftungsausschlusses des § 333 ASVG kommt es nicht darauf an, ob der Verletzte vom Arbeitgeber zur Vollversicherung (§§ 4 ff ASVG) oder zur Teilversicherung in der Unfallversicherung (§ 7 Z 3, § 8 Abs 1 Z 3 ASVG) angemeldet war oder nicht
Die auf den Zeitraum nach Konkurseröffnung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses entfallenden und "verdienten" Sonderzahlungsanteile stellen - im Unterschied zu jenen Teilen der Sonderzahlungen, auf die zwar ein arbeitsvertraglicher Anspruch besteht, die aber mangels aufrechten Bestands ...
Der "Abschluss der Bauarbeiten" iSd § 2 Abs 5 BauKG muss mit der mängelfreien Vollendung eines Werks nach § 1170 ABGB nicht zusammenfallen
Die für die Feststellung einer aus mehreren Versicherungsfällen resultierenden Gesamtrente vorgesehene Frist verfolgt den Zweck, die dauernden Auswirkungen der Unfallfolgen endgültig abschätzen zu können
Bei der konkreten Abwägung zwischen den Informationsinteressen des neuen Arbeitgebers, den Interessen des "alten" Arbeitgebers und jenen des Arbeitnehmers wird nicht nur auf die Grundsätze der Interessenabwägung, wie sie im § 1 Abs 1 DSG 2000 zugrundegelegt werden, sondern auch auf die ...

