Allgemeine Ausführungen
Bei der Prüfung des Wegfalls einer vorzeitigen Alterspension aufgrund einer Erwerbstätigkeit ist die Zuordnung der Einkünfte zu einem bestimmten Kalendermonat erforderlich, um eine unsachliche Behandlung von selbständig und unselbständig Erwerbstätigen zu vermeiden
Allgemeine Ausführungen
Unfälle, die sich nur knapp neben dem üblichen Arbeitsweg ereignen, führen nicht zum Ausschluss des Unfallversicherungsschutzes
Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit eine Operation im Bereich der Sozialversicherung ist sowohl auf objektive als auch subjektive Kriterien des jeweiligen Einzelfalles abzustellen
Der rechtskräftige Bescheid eines anderen Sozialversicherungsträgers entfaltet keine Bindungswirkung gegenüber dem Unfallversicherungsträger, der den Aufwand für das Pflegegeld letztlich selbst zu tragen hat
Abstrakte Verdienstmöglichkeiten sind zur Berechnung des Vertrauensschadens nur dann heranzuziehen, wenn ortsübliche oder kollektivvertraglich geregelte Gehälter bestehen
Die Weitergeltung des VBG kraft Gesetzes schließt einen Anwendungsvorrang der günstigeren Bestimmungen des AngG aus
Allgemeine Ausführungen
Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit eine Operation im Bereich der Sozialversicherung ist sowohl auf objektive als auch subjektive Kriterien des jeweiligen Einzelfalles abzustellen
Bei der Prüfung des Wegfalls einer vorzeitigen Alterspension aufgrund einer Erwerbstätigkeit ist die Zuordnung der Einkünfte zu einem bestimmten Kalendermonat erforderlich, um eine unsachliche Behandlung von selbständig und unselbständig Erwerbstätigen zu vermeiden
Der rechtskräftige Bescheid eines anderen Sozialversicherungsträgers entfaltet keine Bindungswirkung gegenüber dem Unfallversicherungsträger, der den Aufwand für das Pflegegeld letztlich selbst zu tragen hat
Allgemeine Ausführungen
Abstrakte Verdienstmöglichkeiten sind zur Berechnung des Vertrauensschadens nur dann heranzuziehen, wenn ortsübliche oder kollektivvertraglich geregelte Gehälter bestehen
Unfälle, die sich nur knapp neben dem üblichen Arbeitsweg ereignen, führen nicht zum Ausschluss des Unfallversicherungsschutzes
Die Weitergeltung des VBG kraft Gesetzes schließt einen Anwendungsvorrang der günstigeren Bestimmungen des AngG aus

