Das nur mündlich begehrte Teilzeitbeschäftigungsbegehren einer Arbeitnehmerin führt dennoch zum Kündigungsschutz, wenn sich der Arbeitgeber auf Verhandlungen über dieses Begehren einlässt und es letztlich zu einer Vereinbarung über eine Teilzeit kommt
Die Vereinbarung einer beiderseitigen Kündigungsmöglichkeit während einer Altersteilzeitvereinbarung schließt den Verlust des Anspruchs auf den Zuschlag nach § 19e AZG bei Arbeitnehmerkündigung nicht aus
Betriebsvereinbarungen, die Betriebspensionen regeln, können auch zu Lasten der Arbeitnehmer des Betriebs abgeändert werden; die Partner der Betriebsvereinbarung müssen dabei aber verschiedene Grenzen der Verhältnismäßigkeit und der Begründbarkeit beachten
Mit Rücksicht auf den durch die mögliche Teilzeitbeschäftigung erzielbaren geringeren Lohn kann eine Unzumutbarkeit eines Umzugs oder eines Wochenpendelns gegeben sein
Unterlässt der Arbeitgeber effektive Vorkehrungen zur Verhinderung der Inbetriebnahme eines KFZ durch einen nicht qualifizierten Lenker, liegt darin ein Verstoß gegen seine Verpflichtung, für eine geeignete Organisation iSd § 3 Abs 1 ASchG zu sorgen
Der Arbeitgeberanspruch auf Ersatz der Ausbildungskosten zählt weder zu den gesicherten Hauptansprüchen iSd § 1 Abs 2 Z 1 bis Z 3 IESG noch zu den akzessorischen Nebenkosten iSd § 1 Abs 2 Z 4 IESG
Allgemeine Ausführungen
Die Verweisung gem § 133 Abs 2 GSVG kann sich auch auf eine Tätigkeit mit demselben Unternehmensgegenstand in einer modifizierten Betriebsform erstrecken
Das nur mündlich begehrte Teilzeitbeschäftigungsbegehren einer Arbeitnehmerin führt dennoch zum Kündigungsschutz, wenn sich der Arbeitgeber auf Verhandlungen über dieses Begehren einlässt und es letztlich zu einer Vereinbarung über eine Teilzeit kommt
Unterlässt der Arbeitgeber effektive Vorkehrungen zur Verhinderung der Inbetriebnahme eines KFZ durch einen nicht qualifizierten Lenker, liegt darin ein Verstoß gegen seine Verpflichtung, für eine geeignete Organisation iSd § 3 Abs 1 ASchG zu sorgen
Die Vereinbarung einer beiderseitigen Kündigungsmöglichkeit während einer Altersteilzeitvereinbarung schließt den Verlust des Anspruchs auf den Zuschlag nach § 19e AZG bei Arbeitnehmerkündigung nicht aus
Der Arbeitgeberanspruch auf Ersatz der Ausbildungskosten zählt weder zu den gesicherten Hauptansprüchen iSd § 1 Abs 2 Z 1 bis Z 3 IESG noch zu den akzessorischen Nebenkosten iSd § 1 Abs 2 Z 4 IESG
Betriebsvereinbarungen, die Betriebspensionen regeln, können auch zu Lasten der Arbeitnehmer des Betriebs abgeändert werden; die Partner der Betriebsvereinbarung müssen dabei aber verschiedene Grenzen der Verhältnismäßigkeit und der Begründbarkeit beachten
Allgemeine Ausführungen
Mit Rücksicht auf den durch die mögliche Teilzeitbeschäftigung erzielbaren geringeren Lohn kann eine Unzumutbarkeit eines Umzugs oder eines Wochenpendelns gegeben sein
Die Verweisung gem § 133 Abs 2 GSVG kann sich auch auf eine Tätigkeit mit demselben Unternehmensgegenstand in einer modifizierten Betriebsform erstrecken

