Bei bestehendem Berufsschutz ist die Verweisung auf eine Teiltätigkeit des erlernten Berufs nur zulässig, wenn diese berufsschutzerhaltend ist
Das Gericht kann lediglich die Zahlungsfrist sowie eine Ratenzahlung hinsichtlich der Rückzahlung zu Unrecht geleisteter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld bestimmen, während die Entscheidung über eine gänzliche oder teilweise Nachsicht in die Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger ...
Eine Diskriminierung setzt nicht voraus, dass die Benachteiligung unmittelbar an die Behinderung anknüpft
Ein Anspruch auf Kostenerstattung für ein verordnetes Heilmittel setzt die vorherige Kostentragung durch den Versicherten voraus
Für die Frist des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG sind unter speziellen Voraussetzungen die Vordienstzeiten im Konzern anzurechnen
Die finanzielle Schlechterstellung muss ein solches Ausmaß erreichen, dass sie eine fühlbare, ins Gewicht fallende Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zur Folge hat, ohne dass aber schon eine soziale Notlage oder eine Existenzgefährdung eintreten müsste
Die bei einem durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit vorgesehene Verlängerung des Entgeltfortzahlungsanspruches wirkt sich nicht auf einen "normalen" Folgekrankenstand aus
Das Verbot der Diskriminierung erfasst das gesamte Einstellungsverfahren
Bei bestehendem Berufsschutz ist die Verweisung auf eine Teiltätigkeit des erlernten Berufs nur zulässig, wenn diese berufsschutzerhaltend ist
Für die Frist des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG sind unter speziellen Voraussetzungen die Vordienstzeiten im Konzern anzurechnen
Das Gericht kann lediglich die Zahlungsfrist sowie eine Ratenzahlung hinsichtlich der Rückzahlung zu Unrecht geleisteter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld bestimmen, während die Entscheidung über eine gänzliche oder teilweise Nachsicht in die Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger ...
Die finanzielle Schlechterstellung muss ein solches Ausmaß erreichen, dass sie eine fühlbare, ins Gewicht fallende Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zur Folge hat, ohne dass aber schon eine soziale Notlage oder eine Existenzgefährdung eintreten müsste
Eine Diskriminierung setzt nicht voraus, dass die Benachteiligung unmittelbar an die Behinderung anknüpft
Die bei einem durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit vorgesehene Verlängerung des Entgeltfortzahlungsanspruches wirkt sich nicht auf einen "normalen" Folgekrankenstand aus
Ein Anspruch auf Kostenerstattung für ein verordnetes Heilmittel setzt die vorherige Kostentragung durch den Versicherten voraus
Das Verbot der Diskriminierung erfasst das gesamte Einstellungsverfahren

