Bei der Ermittlung der für die Zuverdienstgrenze zu berücksichtigenden Sozialversicherungsbeiträge ist auf jene abzustellen, die aufgrund der endgültigen Beitragsgrundlage ermittelt werden
Die Freistellung eines Arbeitnehmers unter Entgeltfortzahlung, die nicht als Urlaub iSd BUAG zu qualifizieren ist, stellt eine freiwillige vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitsnehmer dar
Eine fehlende Aliquotierung führt zur völligen Unwirksamkeit der Rückersatzklausel
Soweit die berufliche Tätigkeit für die eingetretene Schädigung nur eine unwesentliche Bedingung darstellt, scheidet die Zurechnung in den Risikobereich der Unfallversicherung aus
Die Durchsetzung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche erfordert mit Einführung des § 284b ABGB keine Genehmigung des Pflegschaftsgerichts
Eine abgefundene Betriebsrente wird vom Ausnahmenkatalog des § 140 Abs 4 BSVG nicht erfasst
Fiktive Versorgungsleistungen dürfen nach allgemeinem Verständnis eingerechnet werden, wenn zB ein möglicher Pensionsanspruch vom Arbeitnehmer nicht beantragt wird
Der Anspruch auf eine Erhöhung der Alterspension nach Umwandlung in eine Person weiblichen Geschlechts wird nur dann begründet, wenn die dafür erforderlichen Monate nach dem Zeitpunkt der Geschlechtsumwandlung erworben wurden
Bei der Ermittlung der für die Zuverdienstgrenze zu berücksichtigenden Sozialversicherungsbeiträge ist auf jene abzustellen, die aufgrund der endgültigen Beitragsgrundlage ermittelt werden
Die Durchsetzung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche erfordert mit Einführung des § 284b ABGB keine Genehmigung des Pflegschaftsgerichts
Die Freistellung eines Arbeitnehmers unter Entgeltfortzahlung, die nicht als Urlaub iSd BUAG zu qualifizieren ist, stellt eine freiwillige vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitsnehmer dar
Eine abgefundene Betriebsrente wird vom Ausnahmenkatalog des § 140 Abs 4 BSVG nicht erfasst
Eine fehlende Aliquotierung führt zur völligen Unwirksamkeit der Rückersatzklausel
Fiktive Versorgungsleistungen dürfen nach allgemeinem Verständnis eingerechnet werden, wenn zB ein möglicher Pensionsanspruch vom Arbeitnehmer nicht beantragt wird
Soweit die berufliche Tätigkeit für die eingetretene Schädigung nur eine unwesentliche Bedingung darstellt, scheidet die Zurechnung in den Risikobereich der Unfallversicherung aus
Der Anspruch auf eine Erhöhung der Alterspension nach Umwandlung in eine Person weiblichen Geschlechts wird nur dann begründet, wenn die dafür erforderlichen Monate nach dem Zeitpunkt der Geschlechtsumwandlung erworben wurden

