Ein Kostenzuschuss iHv weniger als 10% des marktüblichen Aufwands überschreitet den rechtspolitischen Spielraum des Krankenversicherungsträgers
Der Erwerb von Beitragsmonaten in der Pflichtversicherung aufgrund von Umschulungsmaßnahmen nach dem AMFG reicht nicht aus, um den Begriff der Arbeitsfähigkeit zu erfüllen
Die Förderung und Unterstützung begünstigter Behinderter umfasst nicht die Schaffung eines Arbeitsplatzes, indem ein anderer Arbeitnehmer seiner Funktion enthoben wird
Der persönliche Geltungsbereich eines Sozialplans erfasst auch im Ausland tätige Arbeitnehmer eines Betriebes
Sofern die prognostizierten Krankenstände eine gewisse Mindestdauer erreichen, begründet dies den Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt und damit eine Berufsunfähigkeit
Aufgrund der geringen Fehleranfälligkeit der Wahl der Zentralbehindertenvertrauensperson besteht keine Notwendigkeit für die Möglichkeit einer Wahlanfechtung
Die Voraussetzung des gänzlichen Wegfalls der von einer Betriebsabteilung ausgeübten Agenden ist nicht erfüllt, wenn diese im Ausmaß von 10% von anderen Mitarbeitern weiterhin ausgeübt werden, womit keine Stilllegung vorliegt
Die stRspr zu schwebend unwirksamen Rechtsgeschäften bei Überschreitung der Vollmacht durch den Gewalthaber ist aufgrund der Bedingungsfeindlichkeit von Entlassungen auf eine vom unzuständigen Organ ausgesprochene Entlassung nicht anwendbar
Ein Kostenzuschuss iHv weniger als 10% des marktüblichen Aufwands überschreitet den rechtspolitischen Spielraum des Krankenversicherungsträgers
Sofern die prognostizierten Krankenstände eine gewisse Mindestdauer erreichen, begründet dies den Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt und damit eine Berufsunfähigkeit
Der Erwerb von Beitragsmonaten in der Pflichtversicherung aufgrund von Umschulungsmaßnahmen nach dem AMFG reicht nicht aus, um den Begriff der Arbeitsfähigkeit zu erfüllen
Aufgrund der geringen Fehleranfälligkeit der Wahl der Zentralbehindertenvertrauensperson besteht keine Notwendigkeit für die Möglichkeit einer Wahlanfechtung
Die Förderung und Unterstützung begünstigter Behinderter umfasst nicht die Schaffung eines Arbeitsplatzes, indem ein anderer Arbeitnehmer seiner Funktion enthoben wird
Die Voraussetzung des gänzlichen Wegfalls der von einer Betriebsabteilung ausgeübten Agenden ist nicht erfüllt, wenn diese im Ausmaß von 10% von anderen Mitarbeitern weiterhin ausgeübt werden, womit keine Stilllegung vorliegt
Der persönliche Geltungsbereich eines Sozialplans erfasst auch im Ausland tätige Arbeitnehmer eines Betriebes
Die stRspr zu schwebend unwirksamen Rechtsgeschäften bei Überschreitung der Vollmacht durch den Gewalthaber ist aufgrund der Bedingungsfeindlichkeit von Entlassungen auf eine vom unzuständigen Organ ausgesprochene Entlassung nicht anwendbar

