Die Befristung eines Dienstverhältnisses ist zulässig, wenn feststeht, für welche Person der Vertragsbedienstete als Ersatz eingestellt wird
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage für die Witwenpension sind die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge bei den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit nicht zu berücksichtigen
Die bloße Bekanntgabe der Zahlungsunfähigkeit reicht für sich allein noch nicht, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eines vorzeitigen berechtigten Austritts zu nehmen
Ein Bescheid ist nur dann verbindlich, wenn die formelle Rechtskraft eingetreten ist - das gilt auch für die bescheidmäßige Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten
Das inkriminierte Verhalten des Dienstnehmers muss zwar nicht die Unzumutbarkeit der weiteren Beschäftigung bewirken, aber doch gravierend sein, sodass es über bloß geringfügige Ordnungswidrigkeiten hinausgeht
Der Betriebsrat kann im Rahmen der internen Willensbildung bestimmen, welchen seiner Mitglieder das Recht auf Zutritt zu den Betriebsratsräumlichkeiten zukommt
Die Unverhältnismäßigkeit der Rechtsfolgen im Falle der Anwendung des lediglich zweijährigen Beobachtungszeitraums zur Berechnung der Witwenpension lässt auf eine Verfassungswidrigkeit schließen
Ein geschädigter Arbeitnehmer hat zwecks Verfolgung seiner Interessen unabhängig von einer allfälligen Inanspruchnahme von Leistungen des Unfallversicherungsträgers Anspruch auf Bekanntgabe des verantwortlichen Arbeitskollegen
Die Befristung eines Dienstverhältnisses ist zulässig, wenn feststeht, für welche Person der Vertragsbedienstete als Ersatz eingestellt wird
Das inkriminierte Verhalten des Dienstnehmers muss zwar nicht die Unzumutbarkeit der weiteren Beschäftigung bewirken, aber doch gravierend sein, sodass es über bloß geringfügige Ordnungswidrigkeiten hinausgeht
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage für die Witwenpension sind die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge bei den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit nicht zu berücksichtigen
Der Betriebsrat kann im Rahmen der internen Willensbildung bestimmen, welchen seiner Mitglieder das Recht auf Zutritt zu den Betriebsratsräumlichkeiten zukommt
Die bloße Bekanntgabe der Zahlungsunfähigkeit reicht für sich allein noch nicht, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eines vorzeitigen berechtigten Austritts zu nehmen
Die Unverhältnismäßigkeit der Rechtsfolgen im Falle der Anwendung des lediglich zweijährigen Beobachtungszeitraums zur Berechnung der Witwenpension lässt auf eine Verfassungswidrigkeit schließen
Ein Bescheid ist nur dann verbindlich, wenn die formelle Rechtskraft eingetreten ist - das gilt auch für die bescheidmäßige Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten
Ein geschädigter Arbeitnehmer hat zwecks Verfolgung seiner Interessen unabhängig von einer allfälligen Inanspruchnahme von Leistungen des Unfallversicherungsträgers Anspruch auf Bekanntgabe des verantwortlichen Arbeitskollegen

